Corona Medikamente: Für wen und wann eignet sich Paxlovid bei einer Corona-Infektion?

Paxlovid und Lagevrio: Alle wichtigen Informationen zu den Corona-Medikamenten.
Philipp von Ditfurth/dpaDie Corona-Pandemie beschäftigt nun seit zweieinhalb Jahren die Menschen auf der ganzen Welt. Doch ist die Situation heute lange nicht so düster, wie noch vor zwei Jahren. Zum einen gibt es mehrere Corona-Impfstoffe, die zahlreiche Menschen vor schweren Verläufen schützen. Zum anderen gibt es inzwischen auch Medikamente, die ebenfalls vor einem schweren Verlauf schützen. In Deutschland sind derzeit zwei solche Corona-Medikamente auf dem Markt: Paxlovid und Lagevrio.
- Wie wirken die Corona-Medikamente?
- Für wen und in welchen Fällen ist die Einnahme von Paxlovid oder Lagevrio ratsam?
- Wie wird das Medikament angewendet?
- Was kosten die Medikamente? Werden sie von der Krankenkasse übernommen?
Wirkungsweise von Paxlovid und Lagevrio
Beide Corona-Medikamente wirken als sogenannte Hemmer. Das heißt, sie stoppen bei einer Infektion mit dem Coronavirus bestimmte Prozesse. Das Medikament Lagevrio stoppt die Replikation des Virus – das heißt, es wird verhindert, dass sie sich im Körper massiv ausbreitet und so die infizierte Person sehr krank macht. Paxlovid hemmt hingegen bestimmte Enzyme – das soll aber ebenfalls die Ausbreitung des Virus im Körper anhalten oder verlangsamen.
Für weiterführende Informationen insbesondere für Fachkreise hat das Institut für Arzneimittel Informationen zu den Medikamenten bereitgestellt:
Anwendung von Corona-Medikamenten: Für wen und wann?
Paxlovid und Lagevrio werden nicht jeder Person, die sich mit Corona infiziert hat, verschrieben. Stattdessen müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Im Allgemeinen muss nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung und des Instituts für Arzneimittel die betroffene Person zu einer Risikogruppe gehören bzw. es muss die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf erhöht sein. Beide Medikamente können unabhängig vom Impfstatus eingenommen werden.
Anwendungskriterien für Paxlovid
Folgende Personen können nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Paxlovid erhalten:
- Personen im hohen Alter (ab 60)
- Personen mit Diabetes
- Personen mit Adipositas
- Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression
- Personen mit chronischen Nierenerkrankungen
- Personen mit Herzerkrankungen
- Personen mit Lungenerkrankungen
- Krebspatienten
Folgende Personen sollten Paxlovid nicht nehmen:
- Schwangere bzw. Frauen, die schwanger sein könnten
Anwendungskriterien für Lagevrio
Folgende Personen können nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Lagevrio erhalten:
- Personen im hohen Alter (ab 60)
- Personen mit Diabetes
- Personen mit Adipositas
- Personen mit chronischen Nierenerkrankungen
- Personen mit Herzerkrankungen
- Personen mit Lungenerkrankungen
- Krebspatienten
Folgende Personen sollten Lagevrio nicht nehmen:
- Schwangere bzw. Frauen, die schwanger sein könnten
- Stillende bzw. nur dann, wenn das Stillen für die Dauer der Einnahme unterbrochen wird
- Männer, die innerhalb der nächsten drei Monate ein Kind zeugen möchten
- Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen zu Lagevrio und dem Anwendungsbereich gibt es hier.
Anwendung von Paxlovid und Lagevrio
Wer einen positiven Corona-Test hat und die oben beschriebenen Kriterien erfüllt, kann von einem Arzt oder einer Ärztin eine Verschreibung für die Medikamente bekommen. Die Medikamente sind verschreibungspflichtig.
Beide Medikamente sollten innerhalb der ersten fünf Tage nach Symptombeginn eingenommen werden. Lagevrio wird dann fünf Tage lang alle 12 Stunden eingenommen – außer, es gibt eine andere ärztliche Empfehlung. Paxlovid besteht aus zwei Tabletten, die gleichzeitig eingenommen werden müssen. Die Einnahme erfolgt ebenfalls fünf Tage lang alle 12 Stunden.
Weitere Informationen für Anwender von Lagevrio und Paxlovid hat das Institut für Arzneimittel veröffentlicht. Hier sind die Infos für Lagevrio, hier für Paxlovid.
Kosten für Corona-Medikamente: Zahlt die Krankenkasse?
Beide Corona-Medikamente werden von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten muss der Patient nicht tragen.

