Die Corona-Pandemie hält weiter an, auch wenn die Maßnahmen bisher alle wieder gefallen sind. Aktuell gilt nur noch eine Maskenpflicht im ÖPNV – ansonsten können die Deutschen sich wie gewohnt durch die Welt bewegen. Aber die Sorge um den Herbst wächst wieder, weshalb die Regierung schon länger an einem neuen Gesetz arbeitet, das uns durch die kalte Jahreszeit bringen soll. Am Mittwoch, den 3. August, haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) das neue Infektionsschutzgesetz präsentiert.
- Was steht im Entwurf?
- Welche Corona-Regeln sollen gelten?
- Ab wann soll das neue Gesetz gelten?
- Was ändert sich ab Oktober in Sachen Corona?
Neues Infektionsschutzgesetz: Entwurf sieht Maskenpflicht vor
Der Gesetzesentwurf wurde am 3. August präsentiert. Das Infektionsschutzgesetz soll nach Beschluss vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.
Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen sowie in Kliniken und Pflegeheimen – das will der Bund ab Oktober noch als Pandemie-Maßnahmen vorgeben. Lockdowns und Schulschließungen sind vom Tisch. Weitere Einschränkungen können die Länder beschließen.
Demnach sollen die Länder selbst entscheiden, ob sie in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.
Es werde außerdem vier zusätzliche Impfstoffe geben, die frühestens zum 9. September eine Zulassung erhalten könnten, kündigte Lauterbach an. Außerdem stehe auch das Corona-Medikament Paxlovid zur Verfügung.
Beide Minister machten deutlich, dass sie für Herbst und Winter eine große Belastung durch hohe Infektionszahlen erwarten – allerdings weiterhin mit Omikron-Varianten und nicht mit einem „Killervirus“. Zudem scheine für Anfang September die Zulassung neuer, an Omikron angepasster Impfstoffe möglich. Es solle deshalb auch eine „neue Impfkampagne mit neuen Impfstoffen“ geben.
Maskenpflicht, Lockdowns und Schulschließungen: Was könnte kommen?
Das Infektionsschutzgesetz gibt den Bundesländern eine rechtliche Grundlage für Corona-Regeln. Wenn also eine Regel im Gesetz ausgeschlossen wird, dann dürfen das die Bundesländer auch nicht durchsetzen.
Schulschließungen sollen nicht mehr möglich sein. Das hatte Lauterbach bereits vor einigen Wochen angekündigt. Aber: Im Klassenzimmer soll es wieder eine Maskenpflicht geben können, wenn die Länder das wollen. Medizinische Masken würden für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 eingeführt werden, ebenso wie Tests.
Die Maskenpflicht in Innenräumen kann ebenfalls wieder eingeführt werden. Diese ist auch im aktuellen Infektionsschutzgesetz verankert. Die FFP2-Maske soll weiterhin auch im ÖPNV gelten. In Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen soll noch getestet werden.
Zudem soll es wieder 3G-Regeln geben können: Wer keine Maskenpflicht im Restaurant, der Bar oder bei Veranstaltungen haben will, der kann stattdessen einen aktuellen Test, oder einen Impf- oder Genesenennachweis verlangen. Aber: Maskenpflicht in der Gastronomie ist dadurch nicht ausgeschlossen. Buschmann geht allerdings davon aus, dass es in der unternehmerischen Entscheidung der Eigentümer liege, auch nur Getestete, Geimpfte und Genesene einzulassen. Die Corona-Warn-App jedenfalls soll dazu so umprogrammiert werden, dass man, anhand der Farbgestaltung, sofort den aktuellen Status der Kunden erkennen kann.
Noch härtere Maßnahmen sind wohl auch möglich. Dazu muss aber erst der Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beschließen. Geschieht das, wären auch Teil-Lockdowns wieder möglich. Ausgangsbeschränkungen sind ebenfalls möglich, wenn das Gesundheitssystem überlastet ist.
Infektionsschutzgesetz: So geht es jetzt weiter
Das aktuell noch gültige Infektionsschutzgesetz läuft zum 23. September 2022 aus. Danach muss es ein neues Gesetz geben. Der Entwurf, der nun Anfang August vorgestellt wurde, soll dann also ab Oktober gelten. Als nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen der beiden Ministerien befassen. Dann muss das Gesetz aber durch den Bundestag. Aktuell befindet sich dieser in der Sommerpause, die noch bis zum 6. September andauert. Wahrscheinlich wird sich das Parlament also in den ersten Septemberwochen mit dem Infektionsschutzgesetz befassen.