In letzter Zeit mehren sich Berichte über Klagen im Zusammenhang mit Impfschäden durch Covid-Impfungen. Wer Schäden von einer Impfung davongetragen hat, kann gegen die Hersteller klagen und staatliche Hilfen beantragen. Doch die Hürden für Schadensersatz sind hoch.

Klagen gegen Impfstoff-Hersteller: Erfolgschancen wohl begrenzt

Die Erfolgschancen einer Klage gegen Impfstoff-Hersteller sind wohl begrenzt, wie der Münchener Rechtsprofessor Anatol Dutta dem „ZDF“ sagte: "Bisher sind nach der Rechtsprechung gewöhnliche Impfschäden nicht von der arzneimittelrechtlichen Gefährdungshaftung erfasst, sondern allenfalls gravierende gesundheitliche Langzeitschäden, angesichts derer es auch Schwierigkeiten bei der Impfstoff-Zulassung gegeben hätte, wären sie vorab bekannt gewesen“.
Dem Bericht zufolge sei die Kausalität ein weiteres Problem. Es muss demnach genau die Impfung gewesen sein, die zum Beispiel eine Hirnthrombose verursacht hat. Es muss also nachgewiesen werden, dass der Impfstoff geeignet ist, den Schaden zu verursachen.

Nur begrenzte Haftung der Hersteller durch Spahn-Verordnung

Doch selbst wenn ein Gericht einen Schaden aufgrund einer Corona-Impfung anerkennt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass die Hersteller auch dafür haftbar gemacht werden können. Obwohl das Arzneimittelgesetz eine sogenannte Gefährdungshaftung vorsieht, bei der Hersteller für Schäden durch ihre Medikamente in gewissem Umfang haftbar sind, selbst wenn sie keinen Fehler begangen haben, wurde diese Haftung für die Hersteller von Corona-Impfstoffen weitgehend ausgeschlossen.
Im Mai 2020 erließ die damalige Bundesregierung unter der Leitung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) eine Verordnung, die ohne Beteiligung des Parlaments festlegte, dass die Hersteller von Covid-Impfstoffen, die vom Bundesgesundheitsministerium zur Bekämpfung der Pandemie beschafft wurden, in vielen Fällen nur dann haftbar gemacht werden können, wenn sie grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich Schäden durch ihre Arzneimittel verursacht haben.

Versorgungszahlungen: Geschädigte können staatliche Hilfen beziehen

Personen mit Impfschäden haben auch die Möglichkeit, staatliche Hilfen zu beantragen. Dabei handelt es sich nicht um Entschädigungszahlungen, sondern um Versorgungsleistungen. Der Staat trägt vor allem die Kosten für medizinische Maßnahmen und Rehabilitation und gewährt je nach Art und Dauer des Schadens eine festgesetzte Rente. Andere Schadenspositionen wie den vollständigen Einkommensverlust oder Schmerzensgeld übernimmt der Staat jedoch nicht.

Impfschäden: Knapp 9000 Menschen haben bisher Anträge gestellt

Laut einem Bericht von "Zeit Online" haben bisher 8886 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens im Zusammenhang mit COVID-19 gestellt. Das Portal beruft sich hierbei auf eine Auswertung von Daten aus allen 16 Bundesländern. Bislang wurden etwa 40 Prozent der Anträge, insgesamt 3488, von den Behörden bearbeitet. Unter diesen bearbeiteten Fällen wurden lediglich 379 Anträge anerkannt. Die Anerkennungsquote liegt somit bei etwa elf Prozent.
(mit Material von afp)