150.000 Euro Schmerzensgeld
: Mainzerin klagt wegen Corona-Impfschäden

Kompletter Hörverlust durch Impfung: Wegen eines möglichen Impfschadens bei einer Corona-Impfung klagt eine Frau in Mainz auf ein hohes Schmerzensgeld.
Von
Philipp Staedele
Mainz
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Wegen möglicher Schäden durch eine Corona-Impfung hat eine Mainzerin jetzt Klage eingereicht.

Christian Charisius/dpa

Vor dem Mainzer Landgericht hat eine Frau Klage wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca eingereicht. In dem Zivilprozess gab die Frau am Montag an, nach ihrer Impfung im März 2021 einen vollständigen Hörverlust erlitten zu haben. Unmittelbar nach der Impfung in einem Impfzentrum in Mainz verspürte sie ein Kribbeln in den Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht. Sie fühlte sich wie eine Schlaganfallpatientin.

Mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld

Die 40 Jahre alte Frau zum Zeitpunkt der Impfung fordert in ihrer Klage gegen Astrazeneca ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro. Die Vertretung der beklagten Seite hingegen beantragte die Abweisung der Klage. Eine außergerichtliche Einigung wurde zuvor nicht erzielt. Das Landgericht wird am 21. August bekanntgeben, ob zusätzliche Gutachten zur Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Falls erforderlich sind. Die Richterin erwähnte jedoch auch die Möglichkeit, dass eine Entscheidung zu diesem Termin verkündet wird.

(mit Material von dpa)