Raus in die Natur, an einem schönen Fleckchen sein Zelt aufschlagen oder seinen Wohnwagen oder Wohnmobil abstellen, ein verlockender Gedanke, denkt sich zumindest so mancher Urlauber. Egoismus auf Kosten der Umwelt, finden viele Naturschützer. Wildcampen ist in Deutschland häufig nicht erlaubt - gerade in Corona-Zeiten wird das aber gerne missachtet.
Corona Urlaub: Die aktuelle Rechtslage zu Wildcamping
Während beim Camping in Skandinavien jeder sein Nachtlager fast überall in der freien Natur aufschlagen darf, ist das hierzulande in dieser Großzügigkeit nicht gestattet. Die genauen Regelungen unterscheiden sich aber von Bundesland zu Bundesland. Laut den Regeln für Camping in Baden-Württemberg ist es das Zelten in der Natur verboten. In Schleswig-Holstein wiederum ist eine Nacht erlaubt - allerdings nicht mitten im Wald. Dieser ist fast immer tabu. Auch in Brandenburg wird eine einzelne Nacht geduldet. Welche Strafen drohen beim illegalen Wildcamping? Die Höhe der Bußgelder unterscheidet sich ebenfalls je nach Land.
Wildcamper werden aktuell zum Problem
Ist das Wildcampen nicht ausdrücklich erlaubt, ist es wahrscheinlich verboten, gibt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de als Richtschnur aus. An besonders schönen Orten gilt das ohnehin: „In Nationalparks ist Wildcampen grundsätzlich verboten.“ Das gleiche gilt auch für Naturschutzgebiete und viele andere geschützte Naturräume - worunter oft auch idyllische Flussufer fallen, die Kanufahrern als Nachtlager reizvoll erscheinen mögen. In den Nationalparks in Deutschland sind Wildcamper und Besucher, die sich einfach in die Natur schlagen, durchaus ein großes Problem.
Corona Urlaub aktuell - Wildcampern drohen Bußgelder
Urlauber die mit ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs sind, sind in sensiblen Naturräumen, wie etwa dem Elbsandsteingebirge, ein Problem. „Es gibt hier keine Bäche, weil das Wasser schnell versickert“, erklärt Hanspeter Mayr, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit vom Nationalpark Sächsische Schweiz. Also zieht es Menschen mit Wohnmobil oder dem eigenen Auto an den Fluss, eigentlich von der Wassergüte ein Topgewässer in Sachsen. Nicht im vergangenen Sommer: „Da kamen uns die Schaumkronen entgegen“, sagt Mayr. Ohnehin ist die rechtliche Lage eindeutig: In Deutschland kann man mit dem Camper laut ADAC nur außerhalb von Camping- oder Stellplätzen übernachten, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Die einzelne Nacht sollte dabei auf zehn Stunden begrenzt sein, Campingstühle darf man nicht aufstellen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. In geschützten Naturräumen sind die Regeln besonders streng.