„Corona-Auszeit“ nennt sich das Programm, mit dem die Bundesregierung Familien mit kleinen und mittleren Einkommen einen vergünstigten Urlaub ermöglichen möchte. Gebucht werden kann ab sofort. Aber es gelten gewisse Kriterien.
- Das Familienministerium will bis 2022 50 Millionen Euro für das Programm „Corona-Auszeit“ ausgeben
- Das Programm richtet sich an Familien mit einem niedrigen und mittleren Einkommen
- Wie können Familien den Corona-Urlaub bekommen?
- Was für eine Auszeit wird übernommen?
- Was muss man selber bezahlen?
Corona Auszeit: Wer ist berechtigt?
Teilnehmen können Familien, die eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren liegt diese zum Beispiel bei 40 344 Euro. Bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft mit Kind unter sechs Jahren liegt die Bemessungsgrenze bei 52 080 Euro. Je nach Anzahl oder Alter der Kinder variiert der Wert. Zum Einkommen zählen sämtliche Einkommensarten aller im Haushalt lebenden Personen - auch Kindergeld, Rente, Unterhalt.
Sozialleistungsempfänger sind automatisch berechtigt. Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder Familien mit einem minderjährigen Kind, bei denen ein Elternteil schwerbehindert ist, ebenso. Wichtig ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat und ein Kindergeldanspruch besteht.
Urlaub für Familien: Wohin kann man fahren?
Zwischen 63 gemeinnützigen Familienferienstätten können Interessierte im ganzen Bundesgebiet wählen - vom Bodensee über den Harz bis zur Ostsee. Maximal sieben zusammenhängende Übernachtungen können Berechtigte in diesem und noch einmal im kommenden Jahr buchen.
Eine Übersicht über die buchbaren Unterkünfte hat das Familienministerium auf seiner Webseite.
Kosten der Corona Auszeit: Was müssen Familien bezahlen?
Berechtigte Familien zahlen lediglich zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Kosten für An- und Abreise sowie Kurtaxe kommen obendrauf.
Familien müssen einfach Kontakt mit einer der aufgelisteten Unterkünfte aufnehmen und nach freien Plätzen fragen. Gültiger Reisezeitraum: 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022. Die Unterkunft prüft dann die Berechtigung.
Wie oft darf die Corona-Auszeit genommen werden?
Familien können insgesamt zweimal das Angebot nutzen: Einmal im Jahr 2021 und einmal 2022.
Die Mittel und die Plätze in den Unterkünften sind begrenzt. Das Bundesfamilienministerium kann nicht abschätzen, für wie viele Familienurlaube das Fördergeld reicht. Auf Nachfrage heißt es, das hänge davon ab, wie viele Personen je Urlaub anreisten und wie lange sie blieben.
Was versteht der Bund unter „Familie“?
Die Corona-Auszeit gilt explizit für alle Familienformen, die die Voraussetzungen erfüllen - also zum Beispiel auch für Stief- oder Pflegeeltern. Ein Rechtsanspruch auf den vergünstigten Urlaub besteht indes nicht.
Es müssen auch nicht immer beide Elternteile mitreisen.
Wenn aber beispielsweise Großeltern oder andere Angehörige mitkommen möchten, ist das natürlich grundsätzlich möglich – die Kosten werden für diese Personen aber nicht übernommen. Großeltern können aber unabhängig vom Corona-Auszeit-Programm in den relevanten Einrichtungen oft Vergünstigungen erhalten. Dazu lohnt es sich also, in der Unterkunft nachzufragen.
Weitere Fragen zur Auszeit
Wer noch weitere Informationen zur Corona-Auszeit für Familien hat, kann die Beratung des Familienministeriums in Anspruch nehmen. Dafür gibt es eine Hotline unter 0800 866 11 59. Erreichbar ist sie:
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 19 Uhr
- Mittwoch: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
- Samstag: 10 bis 15 Uhr
Weitere Infos gibt es auch hier.