Cannabis-Konsum
: Darf in Bars, Clubs und Kneipen gekifft werden?

Die Regeln fürs Kiffen beim Feiern gehen und in der Gastronomie im Überblick.
Von
David Hahn
Berlin
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Kiffen ist bald in der Öffentlichkeit erlaubt, nur z. B. nicht nah an Spielplätzen und Schulen. Aber was ist mit den Tischen vor Kneipen oder beim Feiern in Clubs?

Axel Heimken/dpa

In Nordrhein-Westfalen, Bayern und im Saarland gibt es strikte Rauchverbote für die Gastronomie. Hier müssen Raucherinnen und Raucher zum Qualmen vor die Tür. In den restlichen Bundesländern gibt es mindestens Ausnahmeregelungen - daher dürfte Cannabis-Konsum in der Gastronomie und in Clubs zum Teil möglich werden. Marihuana-Rauchen sei ab dem 1. April in diesem Sinne nämlich mit dem Rauchen von Zigaretten vergleichbar, sagte ein Sprecher der Dehoga. Dennoch kann es je nach Bundesland und Örtlichkeit zu Unterschieden für Rauchen und Kiffen kommen. Die Regeln für das Kiffen in Bars, Restaurants und Biergärten gibt es hier zusammengefasst.

Restaurant und Biergarten: Diese Regeln gelten in der Gastro

Ab der Teil-Legalisierung von Cannabis am 1. April werden viele Gastronomen in Raucherkneipen selbst darüber entscheiden können, ob in ihrer Kneipe gekifft werden darf. Ob sich Cannabis also auf den Bänken und Stühlen vor Spätis, Restaurants, Imbissen oder in den Biergärten verbreiten wird, liegt an den jeweiligen Gästen und Wirten. „Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet“, erklärte Jürgen Benad, Rechtsexperte und Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

„Klar ist: Jeder Gastronom darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis – auch in Raucherkneipen – verbieten. Das gilt auch in der Außengastronomie“, betonte Rechtsanwalt Benad. Sobald minderjährige Menschen in unmittelbarer Nähe sind, sei der Konsum definitiv illegal.

Kiffen im Club und der Disco: Was ist beim Feiern erlaubt?

Für Diskotheken gelten dieselben Regeln der Länder wie für Gaststätten. Auch hier bleibt abzuwarten, wie sich die Besitzerinnen und Besitzer bezüglich des Cannabis-Konsums entscheiden werden, falls kein grundsätzliches gesetzliches Verbot gilt. Clubs könnten Zigaretten hinnehmen, Cannabis aber verbieten oder die Konsumenten in den Freiluftbereich schicken.

Ob Kneipen, Restaurants und Clubs für ihre Bereiche drinnen und draußen spezielle Hinweise entwickeln, Schilder aufhängen oder Aufkleber bestellen, und wie sich die Rauschwirkung in einer überfüllten Bar mit vielen Kiffern auf die Umgebung auswirkt, ist noch völlig offen.

Kiffen in der Öffentlichkeit? Wo ist es legal?

Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fußgängerzonen sind zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Außerdem ist der Konsum verboten „in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“. Tabu ist es also, sich einen Joint an einer Bushaltestelle voller Schulkinder anzustecken oder im Garten vor den eigenen minderjährigen Kindern, genauso wie vor einem Kino, wo auch Jugendliche warten. In Raucherkneipen entscheiden die Inhaber, wie sie damit umgehen.

Cannabis-Gesetz: Konsum, Besitz, Weitergabe und Handel

Mehr Informationen zu den neuen Regelungen im Zuge des Cannabis-Gesetzes gibt es hier auf unserer Cannabis-Themenseite.