Bundestagswahl 2025: Kanal auf WhatsApp für Kampf gegen Fake News

Auf WhatsApp gibt es jetzt einen neuen Kanal zur Bundestagswahl 2025.
Zacharie Scheurer/dpa-mag/dpa- WhatsApp-Kanal zur Bundestagswahl 2025 gestartet, gegen Fake News.
- Bundeswahlleiterin Ruth Brand eröffnete den Kanal.
- Informationen zu Wahlablauf und Fristen werden bereitgestellt.
- Parteien müssen bis 7. Januar 2025 Wahlteilnahme anzeigen.
- Bundeswahlleiterin überwacht Wahlordnung und Fristen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Seit Montag, dem 6. Januar 2025, gibt es auf WhatsApp einen neuen Kanal zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Eröffnet hat diesen Bundeswahlleiterin Ruth Brand.
Warum hat die Bundeswahlleiterin einen WhatsApp-Kanal?
Auf dem neuen WhatsApp-Kanal soll es laut Büro der Bundeswahlleiterin Richtigstellungen zu etwaigen Falschmeldungen geben, zudem allgemeine Informationen zum Wahlablauf und zu Fristen. Am Dienstagmorgen hatte der Kanal knapp 480 Abonnenten und ist hier auf WhatsApp zu finden. Die Bundeswahlleiterin ist auch auf anderen Plattformen zu finden. Auf X hat Ruth Brand gut 20.000 Follower, auf Instagram knapp 10.000 und auf TikTok um die 3000.
Fristen der Wahlleiterin zur Bundestagswahl 2025
Rund um die Bundestagswahl am 23. Februar gibt es zahlreiche Regeln und Fristen. Eine wichtige endet am heutigen Dienstag. Bis zum 7. Januar 2025 um 18:00 Uhr können Parteien, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, schriftlich ihre Wahlteilnahme bei der Bundeswahlleiterin anzeigen. Eine Beteiligungsanzeige müssen die Parteien einreichen, die nicht im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Die Feststellung darüber, bei welchen Parteien die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, trifft der Bundeswahlausschuss bis zum 14. Januar 2025.
Bundeswahlleiterin: Welche Aufgaben haben Ruth Brand und ihr Team?
Der Bundeswahlleiterin mit ihrem Team hat in Deutschland unter anderem folgende Aufgaben:
- Hauptaufgabe der Bundeswahlleiterin ist die Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Wahl unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Termine
- Bildung des Wahlausschusses und Vorsitz
- Entgegennahme und Vorprüfung von Beteiligungsanzeigen
- Feststellungen des Bundeswahlausschusses und Bekanntgabe
- weitere Aufgaben sind auf der Homepage der Bundeswahlleiterin zu finden
