Bundestagswahl 2025: Diese 41 Parteien dürfen an der Wahl am 23. Februar teilnehmen

Voraussichtlich bis zu 41 Parteien werden sich auf dem Wahlzettel zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wiederfinden.
Sebastian Gollnow/dpa- 41 Parteien nehmen an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teil.
- Der Bundeswahlausschuss hat am 13. und 14. Januar 2025 die Teilnahmeberechtigungen geprüft.
- Bekannte Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD, CSU, Die Linke.
- 15 Parteien wurden abgelehnt, darunter die Partei für Motorsport und die Identitäre Bewegung.
- Abgelehnte Parteien können bis 18. Januar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 laufen auf Hochtouren. Jetzt hat der Bundeswahlausschuss entschieden, welche Parteien und Vereinigungen an der Wahl teilnehmen dürfen. Hier gibt es alle Infos.
Alle Infos zur Bundestagswahl 2025 gibt es hier auf unserer Themenseite.
Bundestagswahl 2025 - Diese Parteien dürfen teilnehmen
Insgesamt 41 Parteien können an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar 2025 in Berlin die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen. Und diese Parteien werden auf den Wahlzetteln stehen:
- 1. SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- 2. CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
- 3. GRÜNE - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 4. FDP - Freie Demokratische Partei
- 5. AfD - Alternative für Deutschland
- 6. CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
- 7. Die Linke
- 8. BÜNDNIS DEUTSCHLAND
- 9. BSW - Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit
- 10. FREIE WÄHLER
- 11. BP - Bayernpartei
- 12. MLPD - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
- 13. BüSo - Bürgerrechtsbewegung Solidarität
- 14. Gartenpartei
- 15. PdH - Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt
- 16. die Basis - Basisdemokratische Partei Deutschland
- 17. Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
- 18.Menschliche Welt - für das Wohl und Glücklichsein aller
- 19. Bündnis C - Christen für Deutschland
- 20. UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
- 21. Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
- 22. FREIE SACHSEN
- 23. Tierschutzpartei - PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
- 24. Volksabstimmung - Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen
- 25. CSC - Cannabis Social Club
- 26. MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit
- 27. ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei - Die Naturschutzpartei
- 28. SSW - Südschleswigscher Wählerverband
- 29. LD - Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen
- 30. Die LIEBE Europäische Partei
- 31.Volt Deutschland
- 32. WerteUnion
- 33. DAVA - Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
- 34. SGP - Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
- 35. Partei für Verjüngungsforschung
- 36. PdF - Partei des Fortschritts
- 37. sonstige - DIE SONSTIGEN
- 38. DrA - Dr. Ansay Partei
- 39. DIE NEUE MITTE - Zurück zur Vernunft.
- 40. V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
- 41. PIRATEN -Piratenpartei Deutschland
Warum wurden Parteien abgelehnt?
Insgesamt hatten 56 Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie in knapp sechs Wochen zur Bundestagswahl antreten wollen. 15 von ihnen, darunter etwa die Partei für Motorsport oder die rechtsextreme Identitäre Bewegung, scheiterten zunächst. Beide Vereinigungen - wie viele, der nicht zugelassenen - haben nach Ansicht des Bundeswahlausschusses nicht alle Formalitäten eingehalten. Ihnen fehlten demnach etwa Unterschriften oder sie bekundeten ihr Interesse nur per Mail und nicht schriftlich.
Andere Vereinigungen, etwa die Döner Partei, haben nicht genug Mitglieder oder sind in der Öffentlichkeit nicht bekannt genug. Alle zunächst abgewiesenen Parteien haben die Möglichkeit dagegen bis Samstag (18.1.) beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde einzureichen.
Der Bundeswahlausschuss prüfte nur, ob die Bewerber für die Wahl die vorgeschriebenen Formalien einhalten. Eine inhaltliche Bewertung insbesondere der Programmatik der Parteien durfte er nicht vornehmen.

