Bundestagswahl 2025: Briefwahl - Antrag sollte bereits jetzt gestellt werden

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Sebastian Kahnert/dpa- Bundestagswahl am 23. Februar 2025; Briefwahl-Antrag frühzeitig stellen.
- Antrag auf Wahlschein bei der Gemeinde des Hauptwohnortes möglich.
- Verkürzte Fristen wegen vorgezogener Neuwahl; Wahl beginnt frühestens am 6. Februar.
- Wahlscheine können auch per Fax, E-Mail oder online beantragt werden.
- Stimmzettel druckbereit nach Zulassung der Wahlvorschläge am 30. Januar 2025.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die vorgezogene Bundestagswahl findet zwar erst am 23. Februar statt, aber viele Deutsche wissen bereits, dass sie per Brief wählen werden. Der Antrag sollte dabei so zeitig wie möglich gestellt werden, rät die Bundeswahlleiterin. Und so geht's:
Bundestagswahl 2025 - So wird der Antrag auf Briefwahl gestellt
Wer durch Briefwahl wählen möchte, braucht einen Wahlschein. Diese können bei der Gemeinde des Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern. Die Bundeswahlleiterin Ruth Brand rät, den Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich zu stellen. Interessierte müssen dafür nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Warum man bei der Briefwahl in diesem Jahr schnell sein muss
Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist laut Bundeswahlleiterin unmittelbare Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss. Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen, per Rechtsverordnung festgelegten Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind.
Entsprechend bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. Ein früherer Beginn wird in den meisten der 299 Wahlkreise nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und ihre Auslieferung an die Gemeindebehörden werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.

