Das Bürgergeld ersetzt ab 2023 Arbeitslosengeld und Sozialgeld. Die Ampel-Regierung hat das Gesetz beschlossen, die Jobcenter arbeiten mit Hochtouren an der Umsetzung des neuen Gesetzes. Dass nicht alles ab 1. Januar 2023 kommen wird, ist klar. Stattdessen wird die Umsetzung in zwei Stufen passieren: Zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.
Für die Betroffenen wird die wichtigste Frage aber zunächst sein: Wann kommt das neue Bürgergeld das erste Mal an? Anders gefragt: Ab wann gelten die neuen, höheren Regelsätze?

Neues Bürgergeld ab 2023: Wann ist die Auszahlung?

Das wichtigste vorab: Die neuen Regelsätze werden direkt im Januar an Betroffene ausgezahlt. Alle, die jetzt Sozialgeld oder Arbeitslosengeld erhalten, werden dann mehr Geld bekommen. Die Auszahlung des Bürgergelds findet dann am gleichen Tag wie aktuell Hartz IV statt: Am ersten Werktag eines jeden Monats. 2023 wird das also am 2. Januar 2023 sein. Im Laufe der ersten Januarwoche sollte das Geld also bei allen angekommen sein.

Bürgergeld: So viel Geld bekommt man ab 2023

Leistungsbezieher erhalten also ab 2023 so viel Geld:
  • Alleinstehende: 502 Euro
  • Volljährige Partner: 451 Euro
  • Volljährige bis zum 25. Lebensjahr: 402 Euro
  • Kinder im Alter von 15-18 Jahren: 420 Euro
  • Kinder im Alter von 6-13 Jahren: 348 Euro
  • Kinder bis 5 Jahre: 318 Euro

Noch kein Bürgergeld-Bescheid bekommen? Keine Sorge!

Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass das Bürgergeld nach und nach eingeführt wird. Leistungsempfänger erhalten die erhöhten Regelsätze aber alle gleichzeitig im Januar 2023. Es könnte aber sein, dass auf den Bescheiden oder auf anderen Dokumenten des Jobcenters noch „Arbeitslosengeld II“ oder „Sozialgeld“ steht. „Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind,“ so die Arbeitsagentur. Es geschieht alles automatisch. Hartz-IV-Empfänger müssen nichts tun, die Umstellung geschieht von alleine.