Bürgergeld 2026: Nullrunde statt Erhöhung?

Auf welche Höhe des Bürgergeldes können sich Empfängerinnen und Empfänger 2026 einstellen?
Sebastian Kahnert/dpaErhöhungen der Leistungen des Bürgergeldes waren seit mehreren Jahren abgekoppelt von einzelnen politischen Entscheidungen und richteten sich nach der Entwicklung der Inflation und den Löhnen. Diesen festgelegten Mechanismus hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen 2022 beschlossen. In Zukunft könnte sich diese Methode mit der neuen Bundesregierung wieder ändern und diese Auswirkungen auf Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger haben.
Koalitionsvertrag der Union und SPD: Bürgergeld wird zu einer neuen Grundsicherung
Die Ampelregierung löste Hartz IV in seiner früheren Form im Januar 2023 durch das Bürgergeld ab. Laut den Koalitionsplänen von CDU/CSU und der SPD soll das Bürgergeld künftig zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende umgebaut werden. Geplant ist nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ein stärkerer Fokus auf die Vermittlung in Arbeit und eine Verschärfung der Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, drohe sogar „ein vollständiger Leistungsentzug“. Auch wenn die Bundesregierung dies so formuliert, ist eine vollständige Kürzung allerdings rechtlich ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2019, dass Sanktionen oder Streichungen von über 30 % des Regelbedarfs pro Jahr nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es bleibt demnach offen, wie die Bundesregierungen mit Sanktionen tatsächlich umgehen wird.
Auch die Methode zur Berechnung der Höhe des Bürgergeldes soll abgeändert werden. Die Bundesregierung plant, den Mechanismus zur Anpassung der Regelsätze an die Inflation wieder auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückzuführen. Beschlossen ist dies jedoch noch nicht. Damit könnten Erhöhungen in Zukunft geringer ausfallen als bisher.
Bürgergeld-Erhöhung 2026: Nullrunde wahrscheinlich
Die Bundesregierung hat bei Änderungen des Bürgergeldes rechtliche Einschränkungen zu beachten. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2010: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“
Zudem muss der Gesetzgeber das Existenzminimum regelmäßig „auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren“ ermitteln. Dies wird jährlich im Existenzminimumbericht festgehalten. Daran ist auch die neue Bundesregierung unter dem Bundeskanzler Friedrich Merz gebunden. Dieser empfiehlt für das kommende Jahr die gleichen Beträge, wie bisher beim Bürgergeld ausgezahlt.
Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger können also davon ausgehen, dass die bisherigen Beträge weiter ausgezahlt werden. Eine Erhöhung ist jedoch unwahrscheinlich, solange die Inflation nicht wieder ansteigt, so der ehemalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Anfang des Jahres gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Aufgrund der starken Erhöhung 2024, dem Rückgang der Inflation und eines gegebenenfalls abgeänderten Rechtsmechanismus zur Anpassung könnte es somit sein, dass das Bürgergeld 2026 nicht erhöht wird. Dies folgerte unter anderem auch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe am 13. Mai 2025.
Höhe 2026: Wie viel Bürgergeld bekommt man pro Monat?
Am 1. Januar 2024 wurde das Bürgergeld mit zwölf Prozent erheblich erhöht. Alleinstehende erhalten seither 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, kommen jeweils auf 506 Euro. Für Kinder und Jugendliche liegen die Sätze zwischen 357 und 471 Euro. Tritt keine Erhöhung oder wirksame Gesetzesänderung im nächsten Jahr in Kraft, bleibt es voraussichtlich bei diesen Leistungen.
