Besondere Schwere der Schuld
: Lebenslange Haft nach Auto-Anschlag auf Demo in München

Knapp ein halbes Jahr nach dem tödlichen Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München ist das Urteil gefallen: Der 25-jährige Täter muss lebenslang ins Gefängnis.
Von
dpa/afp
München
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Prozess wegen Auto-Anschlag auf eine Demonstration: 06.08.2026, Bayern, München: Der Angeklagte Farhad N. (r) steht zu Prozessbeginn mit seinem Anwalt Johann Bund im Prozesssaal. Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Prozess wegen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München.

Sven Hoppe/dpa
  • Lebenslange Haft für 25-Jährigen nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo in München.
  • Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest – Bewährung stark erschwert.
  • Der Täter fuhr von hinten in den Demonstrationszug und tötete Mutter und Tochter.
  • Die Bundesanwaltschaft warf ihm versuchten Mord in 22 Fällen und 22 Körperverletzungen vor.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach dem tödlichen Auto-Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München ist ein 25-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert.

Bei dem Anschlag im Februar vergangenen Jahres kamen eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind ums Leben. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt.

Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten mit einem Auto in den Demonstrationszug fuhr. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Tatort sei „ein einziges Trümmerfeld“ auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie plädiert.

Das Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes, damit wertete die Kammer einen Fall mehr als versuchten Mord als die Bundesanwaltschaft. Außerdem verurteilte das Gericht den 2016 nach Deutschland gekommenen Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.

Die Bundesanwaltschaft stellte bei N. ein komplexes Motivbündel fest. Bei ihm sollen sowohl religiöse als auch politische Gründe eine Rolle für den Anschlag gespielt haben, dazu kamen Einsamkeit und diffuse Ängste. N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv.