Streik bei der Bahn: Diese Rechte haben Fahrgäste bei Zugausfällen und -verspätungen

Welche Rechte haben Fahrgäste, wenn der Zug wegen eines Streiks ausfällt oder es zu Verspätungen kommt? Hier gibt es alle Infos.
Daniel Bockwoldt/dpaNach den Streiks der EVG im Sommer streikt jetzt auch die GDL, es kommt also erneut zu bundesweiten Zugausfällen und -verspätungen. Was tun, wenn wegen des Streiks der Zug ausfällt oder zu spät kommt? Welche Rechte haben Fahrgäste?
Streik bei der Bahn: Haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung?
Ist ein Streik bei der Bahn angekündigt, sollten sich Fahrgäste im ersten Schritt bei jeweiligen Verkehrsunternehmen erkundigen, ob der gebuchte oder geplante Zug nicht doch fährt. Sollte es wegen des Streiks zu Ausfällen und Verspätungen kommen, empfiehlt die Bahn:
- Sich Verspätungen immer von Mitarbeitern des Unternehmens bestätigen zu lassen, dafür hat beispielsweise die Bahn Verspätungsbescheinigungen vorbereitet. Das kann allerdings mühselig sein, wenn bei einem Streik Tausende Passagiere an einem Bahnhof gestrandet sind.
- Alternativ können auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots mit den Infos zum Zugausfall oder der Verspätung als Beweismittel diesen.
Die Verbraucherzentrale rät, mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte–Formular des Eisenbahnunternehmens anschließend im Internet oder in einem Servicecenter des Bahnunternehmens die Reise zu reklamieren. Hier gibt es das Fahrgastrechte–Formular der Deutschen Bahn zum Herunterladen an. Mittlerweile besteht auch die Möglichkeit, für online gekaufte Tickets direkt im DB Navigator oder über bahn.de Entschädigungsanträge zu stellen.
Wenn Fahrgäste wegen eines Streiks bei der Bahn nicht pünktlich an ihrem Ziel ankommen, können sie einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Ob es nur einen Teil des Geldes wiedergibt oder die komplette Summe, hängt von der Länge der Verspätung ab. Geregelt wird das in der EU–Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007.
Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss die Bahngesellschaft den Kunden kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind. Gibt es von dem Unternehmen nichts und kaufen Fahrgäste auf eigene Faust etwas ein, sollten unbedingt die Rechnungen aufbewahrt werden.
Ausnahmen beim Deutschlandticket
Bei regulären Nahverkehrstickets besteht die Regelung, dass Fahrgäste, wenn der gebuchte Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreicht, einen nicht–reservierungspflichtigen Zug im Fernverkehr nutzen können. Allerdings gilt diese Regelung nicht für „erheblich ermäßigte“ Tickets wie das Deutschlandticket, Länder–Tickets oder Schönes–Wochenende–Tickets.
Wichtig: die Fahrgastrechte gelten nur dann für die gesamte Reise, wenn Nah– und Fernverkehrszüge kombiniert werden und die Fahrt als durchgehende Verbindung gebucht wurde. Nah– und Fernverkehrszüge müssen auf demselben Ticket stehen. Um die Fahrgastrechte in Anspruch nehmen zu können, müssten Reisende mit einem Deutschlandticket also den Preis für die Nahverkehrsstrecke zusätzlich bezahlen, obwohl sie das Deutschlandticket dafür nutzen könnten. Sie müssten abwägen, ob ihnen die Preisersparnis durch die Nutzung des Deutschlandtickets oder die Fahrgastrechte für die gesamte Strecke wichtiger sind.
Verspätung: Wann wird die Zugbindung aufgehoben?
Sollte der gebuchte Zug eine Verspätung von mehr als 20 Minuten aufweisen oder vollständig ausfallen, entfällt die sogenannte Zugbindung. Das bedeutet, dass man einen anderen Zug nehmen darf, auch wenn dieser nicht auf dem Ticket vermerkt ist. Dabei können sogar teurere Verbindungen ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
