BAföG-Rückzahlung: Wer diese Angabe vergisst, muss zusätzlich bezahlen

Viele BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger begehen diesen Fehler bei den Angaben gegenüber dem BAföG-Amt.
Lino Mirgeler/dpaDas BAföG ermöglicht eine finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der schulischen Ausbildung. Studierende müssen fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer mit der Rückzahlung des BAföG beginnen. Viele BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger vergessen dabei jedoch oft eine Angabe gegenüber dem BAföG-Amt, welche zu zusätzlichen Kosten führt.
BAföG-Rückzahlung
Nicht alle BAföG-Empfänger müssen das BAföG zurückzahlen. Schülerinnen und Schüler bekommen BAföG als Zuschuss ohne damit verbundene Rückzahlungen. Studentinnen und Studenten müssen die Hälfte des Darlehens jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder beglichen werden. Alle Infos zur Höhe der Rückzahlung gibt es hier in diesem Artikel.
Nach dem Studium umgezogen: Adresse melden
Während der BAföG-Antrag beim BAföG-Amt eingeht, kümmert sich um die Rückzahlung das Bundesverwaltungsamt. Dieses greift dabei auf die Adressdaten zurück, welche die BAföG-Ämter nur einmal während der Förderung mitteilen. Falls sich diese in der Zwischenzeit geändert hat, ist man als BAföG-Empfängerin oder -Empfänger selbst dafür verantwortlich, die korrekte Anschrift nachzureichen. Wenn das Bundesverwaltungsamt über keine aktuelle Adresse verfügt, fragt es die Adresse übers Einwohnermeldeamt ab. Dafür wird einem eine Gebühr in Höhe von 25 Euro in Rechnung gestellt. Wer diese Kostenpauschale umgehen mag, sollte deshalb die eigene aktuelle Adresse dem Amt hier online mitteilen.
