BAföG-Reform 2024: Höchstsatz, Freibetrag, Studienstarthilfe – Alle Infos zur BAföG-Erhöhung

Wie hoch fällt der neue BAföG-Höchstsatz aus? Und was gilt für Freibeträge, Studienstarthilfe und Co.?
Karl-Josef Hildenbrand/dpaEine Reform der Ampel-Koalition zielte für das BAföG auf eine Erhöhung der Sätze und der Wohnkostenpauschale ab. Jetzt wurde die Erhöhung im Bundestag beschlossen. Darüber hinaus wird eine Studienstarthilfe eingeführt. Wie beantragt man die Studienstarthilfe? Was gilt für den neuen Höchstsatz und viel Geld bekommen Schüler und Studenten mehr?
Neuer BAföG-Höchstsatz: Wie viel mehr Geld gibt es?
Der neue BAföG-Höchstsatz steigt von aktuell 934 Euro auf 992 Euro. Empfänger des Höchstsatzes erhalten damit bald 58 Euro mehr im Monat.
Ab wann gilt der neue BAföG-Höchstsatz?
Die vorgesehenen Änderungen des BAföG, unter anderem der neue Höchstsatz, höhere Freibeträge und die Studienstarthilfe, werden für Studenten zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.
Mit der Reform werden auch die Bafög-Sätze für Schüler angehoben. Die Erhöhung gilt dabei schon zum Beginn des Schuljahres 2024/25.
BAföG-Reform 2024: Neue Freibeträge
Das BAföG wird stets individuell auf Basis des eigenen Vermögens und Einkommens und der finanziellen Situation der Eltern oder möglichen Ehepartnern berechnet. Die neuen höheren Freibeträge bedeuten, dass BAföG-Empfänger oder deren Eltern und Ehepartner in Zukunft mehr verdienen dürfen, ohne dass dies das BAföG negativ beeinflusst. Die Freibeträge steigen zum Wintersemester 2024/25 bzw. Schuljahr 2024/25 um 5,25 Prozent. Dadurch kann es sein, dass auch mehr Personen für BAföG berechtigt sind oder das BAföG für Empfänger steigt.
Studienstarthilfe für Studienanfänger beantragen
Studienanfänger unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die für andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld berechtigt sind, sollen einmalig mit 1000 Euro unterstützt werden. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden und wird bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim BAföG. Die Antragstellung soll über das Portal „BAföG Digital“ ermöglicht werden. Benötigt werden dabei ein Nachweis über den Bezug der genannten Sozialleistungen und eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung.
BAföG-Reform 2024: Grundbedarf, Wohnpauschale, Krankenkassen-Zuschlag
Zum Wintersemester 2024/25 wird nicht nur ein neuer Höchstsatz mit höheren Freibeträgen und eine Studienstarthilfe eingeführt. Auch weitere Einzelheiten werden von der BAföG-Reform neu geregelt. Der Grundbedarf für Studenten steigt von 452 auf 475 Euro und die Wohnpauschale von 360 auf 380 Euro. Ältere Studenten, die nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert sind, können einen Zuschlag von 122 Euro bekommen.
BAföG über die Regelstudienzeit hinaus beziehen
Mit der BAföG-Reform sollen Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 außerdem Geld auch über die Regelstudienzeit beziehen können. Die Kulanz beträgt dabei ein Semester.
BAföG zurückzahlen: Mindestraten und maximale Schulden
Ursprünglich war geplant, die Mindestraten bei der BAföG-Rückzahlung von 130 auf 150 Euro im Monat zu erhöhen. Dies wird mit der neuen Reform nicht umgesetzt. Nach 77 abgezahlten Raten wird in der Regel der Rest erlassen. Damit müssen weiterhin maximal 10.010 Euro Schulden getilgt werden.
Quellen:
- Bundesministerium für Bildung und Forschung: Bafög-Reform 2024
- Bafög-Reform: Entwurf der Bundesregierung
