BAföG Freistellung: So kann die Rückzahlung verschoben werden

Als finanzielle Unterstützung für Schüler*innen und Studierende kann in Deutschland für die Dauer der Ausbildung oder eines Studiums BAföG beantragt werden. Was passiert nach der Förderung?
Hendrik Schmidt/dpaSowohl Schüler*Innen als auch Studierende werden durch das BAföG gefördert. Schüler*innen bekommen BAföG als Zuschuss ohne damit verbundene Rückzahlungen. Studierende müssen die Hälfte des Darlehens jedoch zu einem späteren Zeitpunkt begleichen. Unter welchen Umständen kann man die Rückzahlung pausieren und auf einen späteren Zeitpunkt verschieben?
BAföG Freistellung: Voraussetzungen
Wer die BAföG-Rückzahlung verschieben möchte, muss zwei Bedingungen erfüllen:
- Das Einkommen muss unter dem geltenden Freibetrag liegen
- Die Freistellung muss zusammen mit den entsprechenden Nachweisen beantragt werden
BAföG-Rückzahlung verschieben: Wer ist antragsberechtigt?
Falls das Darlehen noch nicht vollständig fällig ist und das monatlich anrechenbare Einkommen den persönlichen Freibetrag von 1.605,00 EUR nicht übersteigt, kann man mithilfe eines Antrags von der Rückzahlung freigestellt werden. Das anrechenbare Einkommen ergibt sich aus dem tatsächlichen Einkommen, welches sich durch weitere Freibeträge (z. B. bei Kindern oder Alleinerziehenden) erhöhen, und durch Abzüge (z. B. Einkommen der Lebenspartner*in) vermindern kann.
Die Freistellung verschiebt die Rückzahlung in den meisten Fällen um ein Jahr. Mit dem Antragseingang beim Bundesverwaltungsamt kann die Freistellung maximal 4 Monate vorher geltend gemacht werden. Wenn der Antrag beispielsweise am 15. August 2024 eingeht, kann die Freistellung rückwirkend frühestens ab dem 1. April 2024 in Kraft treten.
Wie viel BAföG muss man zurückzahlen? Alle Infos zu den monatlichen Raten gibt es hier.
BAföG-Freistellung beantragen
Den Antrag auf die BAföG-Freistellung kann mit allen weiteren Infos digital unter BAföG-online gestellt werden.
Quellen:
- Bundesverwaltungsamt: Wie kann ich meine Rückzahlung verschieben?

