BAföG beantragen
: Kann man die Förderung rückwirkend bekommen?

Schüler*Innen als auch Studierende können durch das BAföG gefördert werden. Kann man die finanzielle Unterstützung auch rückwirkend geltend machen?
Von
David Hahn
Berlin
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Spardruck steigt: ARCHIV - 21.08.2023, Berlin: Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Noch mehr Spardruck: Berlin rechnet mit Steuerausfällen») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Kann man BAföG rückwirkend beantragen?

Monika Skolimowska/dpa

Wer das Studium oder die eigene Ausbildung bereits begonnen oder abgeschlossen hat, im Nachhinein jedoch eine BAföG-Berechtigung feststellt, fragt sich sicherlich, ob die finanzielle Förderung auch rückwirkend in Anspruch genommen werden kann. Geht das?

Wer bekommt BAföG?

Sowohl Schüler*Innen als auch Studierende werden durch das BAföG gefördert. Schüler*innen bekommen BAföG als Zuschuss ohne damit verbundene Rückzahlungen. Studierende müssen die Hälfte des Darlehens jedoch zu einem späteren Zeitpunkt begleichen.

BAföG können Auszubildende nur erhalten, wenn diese nicht über genügend Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung zu finanzieren. Dabei wird neben dem eigenen Einkommen und Vermögen der Auszubildenden auch das Einkommen ihrer etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner und der Eltern angerechnet. Es gibt jedoch Fälle, bei denen die Förderung unabhängig von den Eltern bekommen werden kann.

BAföG rückwirkend beantragen?

Generell sollte die Antragstellung für das BAföG möglichst früh erfolgen. Die Bearbeitung des Antrags kann, selbst bei fehlerfreiem Ausfüllen, durchaus mehrere Wochen dauern. Bis zur ersten Auszahlung kann weitere Zeit verstreichen. Wenn das Studium oder die Ausbildung schon begonnen hat und man BAföG-berechtigt ist, sollte umgehend gehandelt werden. BAföG gibt es erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Wer erst beispielsweise im fünften Semester BAföG beantragt, bekommt es also nicht für die vorherigen Semester ausbezahlt. Es kann sich deshalb lohnen einen formlosen Antrag zu stellen, wenn man noch nicht alle Unterlagen zusammen hat, aber weiß, dass eine Förderung in naher Zukunft in Betracht kommt. Damit wird auch die Frist gewahrt und das BAföG gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Alle fehlenden Unterlagen kann man anschließend nachreichen. Rückwirkend kann BAföG nicht bewilligt werden.