Rauswurf bei der AFD
: Partei schließt EU-Abgeordneten Fest wegen nicht bezahlter Beiträge aus

Ein Schiedsgericht der AfD macht den Weg für den Parteiausschluss des Berliner Europaabgeordneten Nicolaus Fest frei.
Von
David Hahn
Berlin
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Nicolaus Fest sitzt im Gebäude des Europäischen Parlaments. Für die nächste Europawahl wird er von der AFD nicht mehr aufgestellt. Gegen ihn läuft ein Parteiausschlussverfahren.

Philipp von Ditfurth/dpa

Ein Schiedsgericht der AfD hat über den von der Parteispitze beantragten Ausschluss des Berliner Europaabgeordneten Nicolaus Fest aus der Partei beraten. Als Mandatsträger hat er in der AfD laut Parteisatzung Beiträge zu leisten. Diesem kam Fest den Vorwürfen zufolge bereits seit Juli 2022 nicht mehr nach. Jetzt hat das Schiedsgericht den beantragten Ausschluss des Berliner Europaabgeordneten aus der Partei gebilligt.

AFD-Abgeordneter aus Partei ausgeschlossen

Die AfD hat den Europaabgeordneten Nicolaus Fest einem Medienbericht zufolge wegen nicht bezahlter Beiträge aus der Partei ausgeschlossen. Das habe das Berliner Landesschiedsgericht der Partei mit Urteil vom 1. März entschieden, berichtet die Zeitung „Welt“ am Mittwoch. Der Bundesvorstand um die Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla hatte das Schiedsverfahren gegen Fest demnach im vergangenen Jahr angestrengt.

Nicolaus Fest spricht von „Intrige“

Fest hatte die Einstellung seiner Zahlungen in einer E-Mail an die AfD-Bundesgeschäftsstelle mit einer möglichen „Intrige“ gegen ihn begründet. In diesem Zusammenhang erhob er auch Vorwürfe gegen die beiden Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl im Juni, Maximilian Krah. Der AfD-Parteivorstand hatte im April vergangenen Jahres einstimmig entschieden, ein Parteiausschlussverfahren gegen Fest anzustrengen.

Leak aus interner AFD-Chatgruppe

Laut „Welt“ begründete Fest im Januar 2023 die Einstellung der Beitragszahlungen mit einem Leak aus einer internen Chatgruppe der AfD-Delegation im Europaparlament. Am Todestag des damaligen EU-Parlamentspräsidenten David Sassoli im Januar 2022 soll sich Fest in einem Gruppenchat in obszöner Weise über Sassoli geäußert haben. Fest behauptet, dass Weidel einen Screenshot an die Medien durchgestochen haben soll. Ein Sprecher Weidels nannte die Spekulationen „haltlos“.

Entscheidung steht noch nicht endgültig fest

Das Urteil des AfD-Landesschiedsgerichts ist laut „Welt“ nicht rechtskräftig, da Fest einen Antrag auf Überprüfung beim Bundesschiedsgericht einreichen werde. „Glücklicherweise gibt es noch diverse Instanzen schieds- und zivilgerichtlicher Art, so dass ausreichend Gelegenheit besteht, die moralische Substanz von Herrn Chrupalla, Frau Weidel und Herrn Krah öffentlich zu machen“, sagte Fest der „Welt“ mit Blick auf die Parteivorsitzenden sowie den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah.

(Mit Material der dpa)