Parken in Ulm: Bewohnerparkausweise: Jetzt wird's wieder teurer

Ab November müssen Ulmerinnen und Ulmer tiefer in die Tasche greifen, wenn es um Anwohnerparkausweise geht.
Lars SchwerdtfegerAb dem ersten November wird das Anwohnerparken wieder teurer. Ein Bewohnerparkausweis kostet dann wieder eine Jahresgebühr von 200 Euro. Das teilte die Pressestelle der Stadt Ulm am Mittwoch (25.10.23) mit.
Grund ist das Ende der Übergangszeit, in der die Stadt die im letzten Jahr vom Gemeinderat beschlossene höhere Gebühr nicht umgesetzt hatte. Diese Verzögerung war aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine falsche Rechtsgrundlage der kommunalen Bewohnerparkgebührensatzung in Freiburg bemängelt hatte, entstanden.
Höhere Gebühr kommt: Was gilt für wen?
Alle erstmaligen Bezieher des Bewohnerparkausweises zahlen ab dem 1. November 200 Euro.
Auch diejenigen, die ihren Parkausweis verlängern, weil der ab dem einschließlich 1. November abläuft, müssen 200 Euro zahlen.
Ausnahmen meldet die Pressestelle für diejenigen, deren Parkausweis bis einschließlich 31. Oktober 2023 abläuft. Diese Ausweise gelten noch automatisch weiter bis zum 31. Dezember 2023. Die Frist nicht zu verpassen, den neuen Parkausweis für 2024 zu beantragen, ist wichtig. Das muss spätestens im Dezember geschehen, erinnert die Pressestelle.
Bewohnerparkausweis nicht mehr gültig – was tun?
Läuft ein Parkausweis ab, muss ein neuer beantragt werden. Wer einen Parkausweis besitzt, der ab November seine Gültigkeit verliert, kann bereits jetzt einen neuen beantragen. Über das Serviceportal-Service-BW können die Anträge online heruntergeladen und der Stadt per Post zugeschickt werden. Die Pressestelle der Stadt betont: „Eine Beantragung per E-Mail ist nicht möglich. Wer lieber persönlich vor Ort erscheint, sollte den bereits ausgefüllten Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen zur Servicestelle Verkehr (Münchner Straße 2, 89073 Ulm), die für die Ausstellung zuständig ist, mitbringen. Das geht ab dem 2. November.“

