Wasserknappheit im ADK: Wasserentnahme bleibt eingeschränkt

Die Wasserentnahme mit Handgefäßen bleibt weierhin erlaubt (Symbolfoto).
Hendrik Schmidt/dpa- Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis bleibt bis 16. September wegen niedriger Pegel eingeschränkt.
- Schöpfen mit Handgefäßen erlaubt, Einschränkungen betreffen v. a. Pumpen und technische Geräte.
- Iller, Stehenbach, Donau und Baggerseen von den Regelungen ausgenommen.
- Niederschläge bisher unter Durchschnitt, nur 73 % des üblichen Werts von Februar bis Juli.
- Ziel: Schutz der Wasserressourcen und Vermeidung ökologischer Schäden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Wasserentnahme aus Bächen und kleinen Flüssen im Alb-Donau-Kreis bleibt weiterhin eingeschränkt. Das Landratsamt hat die bestehende Allgemeinverfügung bis einschließlich 16. September verlängert, heißt es in einer Mitteilung. Trotz zwischenzeitlicher Regenfälle führen Flüsse und Bäche nach wie vor zu wenig Wasser. Die Kennwerte wie Wasserstände und Abflussmengen liegen an vielen Stellen noch immer deutlich unter den üblichen Niedrigwassergrenzen.
Im August wurden bisher rund 56 Millimeter Niederschlag verzeichnet (Stand 25. August). Der mittlere Niederschlag im August liegt jedoch bei 94 Millimeter. Niederschlagsvorhersagen deuten darauf hin, dass im August keine nennenswerten Niederschläge mehr zu erwarten sind. Die Analyse der Niederschlagswerte zeigt, dass von Februar bis Juli lediglich 73 Prozent des typischen Niederschlagswerts zu verzeichnen war, obgleich der Juli relativ nass war, teilt die Behörde weiter mit.
Iller und Stehenbach ausgenommen
Für eine Entspannung der derzeitigen Lage sei es von entscheidender Bedeutung, dass der Regen nicht als Starkregen, sondern als gleichmäßiger Landregen fällt – also mit geringer bis mittlerer Intensität, dafür über einen längeren Zeitraum. Dies ist essenziell, um eine Wiederauffüllung von Böden und Grundwasserspeichern zu gewährleisten.
Die Niederschläge der vergangenen Wochen führten in manchen Gewässern zu einer Normalisierung der Wasserstände. Daher gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung seit Anfang August nicht mehr für die Iller sowie den Stehenbach. Auch die Donau, der Gießen und die Baggerseen bleiben wie bisher ausgenommen. Aufgrund der vergleichsweise geringen Niederschläge in Oberschwaben gelten die Regelungen der Allgemeinverfügung ab dem 27. August jedoch wieder für die Riß, die Rot und die Westernach.
Ökologische Schäden vermeiden
Die Einschränkungen betreffen insbesondere das Entnehmen von Wasser mit technischen Geräten, wie beispielsweise Pumpen. Erlaubt bleibt weiterhin das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Regelung gilt auch für wasserrechtlich zugelassene Entnahmen, sofern entsprechende Nebenbestimmungen dies vorsehen. Die Einschränkungen dienen dem Ziel, die verbleibenden Wasserressourcen zu schützen und weitere ökologische Schäden zu vermeiden. In begründeten Einzelfällen kann bei der unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden.
