
Vogelgrippe im Raum Ulm: Geflügel in Gefahr: Behörden ordnen Stallpflicht an
In Ulm und im Alb-Donau-Kreis gilt von Dienstag, 25. April, an eine generelle Stallpflicht, im Kreis Neu-Ulm nur an Gewässern. Was Geflügelhalter jetzt beachten müssen.

Für Hühner ist die Freiheit zunächst zu Ende. Im Alb-Donau-Kreis und in Ulm gilt Stallpflicht, stellenweise auch im Kreis Neu-Ulm .⇥
Volkmar Könneke