Suche im Raum Ulm beendet
: 15-Jährige ist nach Hause zurückgekehrt

Eine Schülerin aus dem Alb-Donau-Kreis, die mehr als eine Woche lang als vermisst galt und auch via Facebook gesucht wurde, ist wieder bei ihren Eltern.
Von
Nadja Ruranski,
Christian Wille,
Isabelle Jahn
Alb-Donau-Kreis
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Ulm - Polizeipräsidium neuer Bau: Ulm - Polizeipräsidium neuer Bau

Die mittlerweile abgeschlossene Suche nach einer 15-Jährigen aus dem Alb-Donau-Kreis beschäftigte auch das Polizeipräsidium Ulm.

Matthias Kessler
  • 15-Jährige aus dem Alb-Donau-Kreis, die seit 11.1. als vermisst galt, ist nach Hause zurückgekehrt.
  • Jugendliche ist seit 19.1. wieder bei ihren Eltern, bestätigt die Polizei.
  • Nachricht der Rückkehr kursiert auch auf Facebook - erleichterte Reaktionen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Große Erleichterung bei Familie, Freunden – und auch im Netz: Eine 15-Jährige aus dem Alb-Donau-Kreis, die als vermisst galt, ist nach Hause zurückgekehrt. „Die junge Dame ist wieder bei ihren Eltern“, bestätigt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Ulm am Dienstagabend auf Nachfrage. Seit Montagabend, 19.01.2026, sei die Jugendliche wieder da. Im Zusammenhang mit der Suche hatte man sich bei der Polizei für Hinweise melden können. Wo sich die 15-Jährige in den vergangenen Tagen aufhielt und was sie letztlich zu ihrer Rückkehr bewegte, ist bislang nicht zu erfahren.

Auch auf Facebook wird die Nachricht, dass das Mädchen wieder im vertrauten Umfeld ist, verbreitet, ein Aufatmen geht durch die Kommentarspalten. Die Plattform hatten die Eltern auch zur Suche ihrer Tochter genutzt und sich Hinweise erhofft. Mehr als eine Woche lang hatte große Sorge um das Verschwinden der 15-Jährigen geherrscht, von der es nach einem Telefonat mit ihrer Mutter am 11. Januar zunächst kein Lebenszeichen mehr gegeben hatte. Das Mobiltelefon war ausgeschaltet, der Instagram-Account blockiert, so die Schilderungen des Vaters.

Polizei warnt vor privaten Vermissten-Aufrufen auf Social Media

„Aus menschlicher Sicht kann ich es absolut nachvollziehen, dass andere das Bedürfnis haben, in einer solchen Situation zu helfen“, sagt Sarah Sieber zu geteilten Posts zu Vermissten. Die 31-Jährige ist Kriminalhauptkommissarin bei der Kriminalinspektion 1 des Polizeipräsidiums Ulm, die unter anderem Vermisstenfälle bearbeitet. Sieber betont aber: „Aus polizeilicher Sicht sollte man dringend davon absehen, private Vermisstenfahndungen zu teilen.“ Sie brächten für ausnahmslos alle Beteiligten nur Nachteile.

Denn was einmal in den sozialen Medien sei, entziehe sich jeder Kontrolle des Urhebers. Unter Umständen, so Sieber, stünden der Name und das Bild eines Vermissten in der Folge jahrelang für jedermann frei zugänglich im Netz oder würden mittels Screenshots immer und immer wieder neu hochgeladen und geteilt. Das könne unangenehme Folgen haben – insbesondere dann, wenn in dem Post auch Angaben zu den Hintergründen des Verschwindens oder eventuellen Erkrankungen der Person gemacht würden.