Wegen der bestehenden Wohnsitzauflage ist „Herr N. verpflichtet, in Illerkirchberg Wohnsitz zu nehmen“. Diese Aussage des baden-württembergischen Ministeriums der Justiz und für Migration dürfte zu Unmut in Illerkirchberg führen. Geht es bei „Herrn N.“ doch um den 30-Jährigen, der an Ha...