
Neues Gaststättenrecht in Ulm: Konzession nicht mehr nötig – Alkoholausschank überall erlaubt
Die Landesregierung hat die Auflagen für Gastronomen entrümpelt. Seit 1. Januar braucht man zum Ausschenken von Alkohol keine Genehmigung mehr. Das gilt für alle – auch Boutiquen und Co.

Einen Aperol Spritz oder eine Halbe nach dem Einkauf? Dazu muss man nicht mehr unbedingt in ein Lokal gehen.
Sebastian Gollnow/dpa