Tag gegen Lebensmittelverschwendung: Zu viel eingekauft, Lebensmittel retten oder einfach gerne teilen?

Angedatscht, braune Stellen, falsch gelagert: 35 Prozent frisches Obst und Gemüse landen in deutschen Haushalten in der Mülltonne.
Fabian Sommer, dpaFoodsharing durch Fairteiler
In öffentlich zugänglichen Regalen und Kühlschränken gibt es die kostenfreie Möglichkeit, Lebensmittel zu retten und zu verteilen: sogenannte „Fairteiler“. Dort kann jeder Mensch hingehen und Lebensmittel hineinlegen oder auch entnehmen. So weit, so einfach. Allerdings kann es natürlich vorkommen, dass Kühlschränke und Regale der „Fairteiler“ leer sind. Alternativ können Sie sich über die Internetseite des Vereins „foodsharing“ ein persönliches Konto anlegen. Darüber können sogenannte „Essenskörbe“ gebucht und abgeholt werden.
Too good to go

Mit dem Handy Lebensmittel retten und gleichzeitig Geld sparen: Die App „Too Good To Go“ macht es möglich.
Manuel WozniakOb Bäckereien, Restaurants oder Supermärkte: In der App „too good to go“ geben Betriebe an, ob sie am Ende des Tages noch etwas übrighaben werden. Dieses Angebot wird den Nutzerinnen und Nutzern in der App angezeigt. Bei Interesse kann für einen reduzierten Preis eine sogenannte Überraschungstüte gekauft und in einem genannten Zeitraum dann abgeholt werden. Die meisten Tüten kosten unter fünf Euro und enthalten Obst, Gemüse, Backwaren oder ganze Gerichte.
In Ulm und Neu-Ulm sind mittlerweile über 60 Betriebe bei „too good to go“ registriert. Die App ist kostenlos, allerdings müssen sich Nutzerinnen und Nutzer registrieren.
Lebensmittelretter
Die „Lebensmittelretter“ agieren im Raum Memmingen bis Neu-Ulm. Täglich fahren Ehrenamtliche zu Märkten und holen übriggebliebene Ware ab. Dann geht auf der Website eine Anzeige online, bei der sich Registrierte einen Platz buchen können. Etwa eine Stunde später können Abholerinnen und Abholer die gleichmäßig aufgeteilte Ware an den vorher festgelegten, öffentlichen Parkplätzen entgegennehmen.
Für einen Jahresbeitrag von 5 Euro können Sie sich auf der Website registrieren. Bei der Erstellung des Kontos müssen Sie eine sogenannte „Rettervereinbarung“ unterschreiben. Danach erhalten Sie einen digitalen Lebensmittelretter-Ausweis. Diesen Ausweis müssen Sie immer mit zur Übergabe der Lebensmittel mitbringen, denn ohne Ausweis keine Ware. Sollte es einen Lebensmittelrückruf oder ähnliches geben, werden die Abholerinnen und Abholer über die online hinterlegten Daten kontaktiert.
Kostenloses Obst
An manchen Obstbäumen hängen im Herbst gelbe Bänder. Das bedeutet, der Landwirt oder die Landwirtin kann das Obst nicht rechtzeitig ernten. Und bevor dieses verfault, darf hier legal gepflückt werden.

