Streit in Böfingen eskaliert
: 49-Jähriger sticht Kontrahenten nieder

Der Verdächtige kommt wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Haft.
Von
Ulrike Schleicher
Ulm
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Polizei: ARCHIV - 15.03.2019, Bayern, Kempten: Ein Polizist mit Handschellen und einer Pistole am Gürtel steht vor einem Streifenwagen. (zu dpa: «Mann bedroht Schüler mit Messer – Polizei schreitet ein») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Symbolfoto: Ein Streit in Böfingen ist eskaliert. Ein Mann wurde mit einem Messer schwer verletzt.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • In Böfingen eskalierte ein Streit zwischen einem 41- und einem 49-jährigen Mann am Mittwochabend.
  • Der 49-Jährige verletzte den 41-Jährigen mit einem Messer schwer am Oberkörper – keine Lebensgefahr.
  • Der Verdächtige erlitt selbst Gesichts- und Handfrakturen, floh nicht und wurde widerstandslos festgenommen.
  • Gegen den 49-Jährigen erging ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
  • Am Freitag (16.1.) setzte der Haftrichter des Amtsgerichts Ulm den Haftbefehl in Vollzug.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wie die Polizei mitteilt, waren ein 41-jähriger und ein 49-jähriger Mann gegen 21.30 Uhr am Mittwochabend (14.01.) in Streit geraten. Zunächst blieb es bei einer verbalen Auseinandersetzung, dann geriet die Situation offensichtlich außer Kontrolle und der 49-Jährige stach mit einem Messer zu. Er traf den 41-Jährigen damit im Oberkörper. Dieser wurde in eine Klinik gebracht – Lebensgefahr besteht nicht, so die Polizei Ulm.

Der Verdächtige selbst erlitt Frakturen im Gesicht und an der Hand. Geflüchtet ist er nicht. Er blieb mit dem 49-Jährigen in der Wohnung in Böfingen bis die Polizei eintraf und ließ sich widerstandslos festnehmen. Wegen seiner Verletzungen kam auch er erst einmal in eine Klinik.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm erging gegen den 49-Jährigen ein Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Da er am Donnerstag (15.1.) noch nicht vernehmungsfähig war, erfolgte seine Vorführung vor den Haftrichter des Amtsgerichts Ulm am heutigen Freitag (16.1.). Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug.