
Sperrzone im Alb-Donau-Kreis: Was bedeutet der Vogelgrippe-Ausbruch in Öllingen für andere Betriebe?
Der Öllinger Vogelgrippe-Fall stellt viele Betriebe in der Sperrzone vor große Herausforderungen. Der Eierverkauf ist verboten und das Sankt-Martin-Geschäft steht auf der Kippe.

Arbeiter in Schutzkleidung entsorgen in Öllingen wegen des Vogelgrippeausbruchs Tierkadavar. Viele weitere Landwirte in der Region sind von den Schutzmaßnahmen betroffen.
-/dpa