Sexismus ist eine Form der Diskriminierung – und leider auch in der Werbung noch immer weit verbreitet. Eine NGO will mehr Bewusstsein für das Thema schaffen. Welche Kriterien sie dabei anlegt.
Dieses Werbebild ist nach Einschätzung der „Werbemelder*in“ von Pinkstinks sexistisch: Dass eine Frau im Dirndl Werbung für ein Oktoberfest macht, sei an sich völlig in Ordnung. Allerdings hat diese Frau nicht einmal ein Gesicht: Die Aufmerksamkeit erhält hier kein Mensch, sondern nur deren Brüste. Die Frau werde damit zum Objekt gemacht.
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Auch hier finden die Werbemelder: Eine tanzende Person darf selbstredend Werbung für eine Party machen. Das Bild suggeriere durch die Haltung der – leicht bekleideten – Frau allerdings deutlich, dass sie sich anbiete, zu haben sei. Durch diese Sexualisierung sei das Bild auch sexistisch.
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Auch hier gelte: Es besteht kein Produktzusammenhang. Das Motiv funktioniere über Assoziationen, unter anderem, dass eine Frau ab einem gewissen Alter viel Make-up tragen muss, um attraktiv zu sein. „Stellen Sie sich die Werbung mit einem Mann vor, sie würde nicht funktionieren.“ ⇥
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Drei Beispiele für Sexismus in der Werbung. „Sexismus bedeutet die Benachteiligung, Abwertung, Verletzung und Unterdrückung einer Person oder einer Gruppe aufgrund des Geschlechts“, definiert die Bundeszentrale für politische Bildung.