Sexismus in der Werbung: Schmaler Grat: Erotisch oder sexistisch?
Sexismus ist eine Form der Diskriminierung – und leider auch in der Werbung noch immer weit verbreitet. Eine NGO will mehr Bewusstsein für das Thema schaffen. Welche Kriterien sie dabei anlegt.
Alb-Donau-Kreis
Ein Artikel von
Helga Mäckle
Dieses Werbebild ist nach Einschätzung der „Werbemelder*in“ von Pinkstinks sexistisch: Dass eine Frau im Dirndl Werbung für ein Oktoberfest macht, sei an sich völlig in Ordnung. Allerdings hat diese Frau nicht einmal ein Gesicht: Die Aufmerksamkeit erhält hier kein Mensch, sondern nur deren Brüste. Die Frau werde damit zum Objekt gemacht.
Facebook / Privat
Auch hier finden die Werbemelder: Eine tanzende Person darf selbstredend Werbung für eine Party machen. Das Bild suggeriere durch die Haltung der – leicht bekleideten – Frau allerdings deutlich, dass sie sich anbiete, zu haben sei. Durch diese Sexualisierung sei das Bild auch sexistisch.
Facebook / Privat
Auch hier gelte: Es besteht kein Produktzusammenhang. Das Motiv funktioniere über Assoziationen, unter anderem, dass eine Frau ab einem gewissen Alter viel Make-up tragen muss, um attraktiv zu sein. „Stellen Sie sich die Werbung mit einem Mann vor, sie würde nicht funktionieren.“ ⇥
Facebook / Privat
Drei Beispiele für Sexismus in der Werbung. „Sexismus bedeutet die Benachteiligung, Abwertung, Verletzung und Unterdrückung einer Person oder einer Gruppe aufgrund des Geschlechts“, definiert die Bundeszentrale für politische Bildung.