Wie das ärztliche Lagezentrum des Alb-Donau-Kreises mitteilt, wissen mehr als 60 Prozent der Reiserückkehrer nicht, dass sie verpflichtet sind sich bei der Ortspolizeibehörde zu melden, wenn sie aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren. Sie müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben und sich auf Corona testen lassen. Wer mit dem Flugzeug nach Hause fliegt und eine Aussteigerkarte im Flugzeug ausgefüllt hat, der wird von der Pflicht sich beim Ordnungsamt zu melden entbunden.
Unwissenheit der Reiserückkehrer
Durch diese Unwissenheit und ohne schlechten Gewissens gehen viele anschließend gleich wieder arbeiten oder schicken ihre Kinder in die Schulen und Kindergärten. Deshalb rät das Lagezentrum den Schulleitern zu erhöhten Vorsichtsmaßnahmen. Dazu gehört das durchgehende Tragen eines Mund-Nasen-Schutz für Reiserückkehrer in den ersten Tagen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dazu beitragen durch Einhaltung und richtiger Umgang mit dem Hygienekonzept.