
Rechtsanspruch ab 2026: Kleine Dörfer, große Aufgaben – Wie bereit ist der Alb-Donau-Kreis für den Ganztag?
Ab 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Größere Kommunen sind gut vorbereitet, kleinere Gemeinden ringen mit Fragen zu Räumen, Baukosten, Personal – und dem Modell Ganztagsschule.

Für Grundschulkinder gilt ab 2026 ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung, also acht Stunden am Tag. Das stellt die Gemeinden vor einige Probleme (Symbolfoto).
Marijan Murat