Polizei ermittelt nach Wucherpreis: Kammerjäger entfernt Wespennest und verlangt ein Vermögen dafür

Ein Wespennest hängt an einem Mauervorsprung
Patrick Pleul/dpa-tmn/dpa- Polizei ermittelt in Blaustein wegen Wucherpreisen eines Kammerjägers.
- Frau beauftragte Schädlingsbekämpfer über Handynummer – Rechnung war extrem überteuert.
- Polizei rät: Anbieter mit Festnetznummer aus der Region wählen und Impressum prüfen.
- Keine sofortige Zahlung vor Ort – Rechnung vor Begleichen überprüfen.
- Tipps zum Schutz vor Betrug: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
„Betrug durch Schädlingsbekämpfer“ übertitelt die Polizei am Donnerstag, 3. Juli, einen Bericht zu einem Vorfall am Montag in Blaustein. An diesem Tag habe ein angeblicher Kammerjäger ein Wespennest entfernt. Eine Frau, die in der Lindenstraße wohnt, hatte ihn beauftragt. Sie hatte ein Wespennest unter ihren Terrassendielen. Die Firma suchte sie im Internet und rief diese über eine Handynummer an. Das Wespennest wurde zwar durch das Einsprühen mit einer chemischen Substanz entfernt, jedoch verlangte der Schädlingsbekämpfer ein Vielfaches vom üblichen Preis.
Der Polizeiposten Blaustein hat die Ermittlungen aufgenommen.
Wie viel kostet die Entfernung eines Wespennestes?
Wie viel es wirklich kostet, ein Wespennest entfernen zu lassen, kommt auf die Umstände an. So ist etwa die Größe oder die Lage des Nestes entscheidend. Muss etwa ein Rollladenkasten abmontiert werden, weil sich die Insekten in ihm verkrochen haben oder „klebt“ das Nest einfach nur unterm Dach? Realistische Schätzungen gehen von 50 (in ganz einfachen Fällen) bis 250 Euro (bei aufwändigeren Arbeiten) aus. Wie viel die Frau in Blaustein bezahlt hat, wollte die Pressestelle der Ulmer Polizei nicht sagen.
Was die Polizei rät
Aber sie gibt Tipps, wie Hausbesitzer sich vor Betrügern schützen können: „Achten Sie bei der Auswahl eines Anbieters darauf, dass dieser eine Festnetznummer aus Ihrer Region angibt“. Verzichten solle man auf Dienstleister, die nur über eine (0800)- oder eine Handynummer erreichbar sind. „Wenn Sie online recherchieren, werfen Sie einen Blick ins Impressum der Website. So erkennen Sie, ob der Anbieter tatsächlich aus Ihrer Nähe kommt.“ Kundinnen und Kunden sollten zudem nicht direkt vor Ort zahlen. „Sie haben das Recht, die Rechnung zu überprüfen, bevor Sie etwas begleichen.“
„Zögern Sie nicht, im Zweifelsfall die Polizei einzuschalten – vor allem, wenn Ihnen etwas unseriös erscheint. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen“, heißt es im Polizeibericht weiter. Weitere Informationen zum Thema Betrug und wie sich davor schützen können, finden sich unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

