OB-Wahl in Ulm
: Was Wähler für die Stichwahl vor Ort oder per Brief wissen müssen

Am 17. Dezember steht die OB-Stichwahl an. Wann öffnen die Wahllokale – und braucht man einen Wahlschein? Die wichtigsten Infos.
Von
Chirin Kolb,
Lena Angerer
Ulm
Jetzt in der App anhören
  • Gunter Czisch (r.) und Martin Ansbacher (l.) stehen am 17. Dezember zur Wahl.

    Gunter Czisch (r.) und Martin Ansbacher (l.) stehen am 17. Dezember zur Wahl.

    Lars Schwerdtfeger; Collage: BeFunky
  • Im ersten Durchgang waren es noch fünf, nun stehen nur noch zwei Namen auf dem Stimmzettel zur Ulmer OB-Wahl.

    Im ersten Durchgang waren es noch fünf, nun stehen nur noch zwei Namen auf dem Stimmzettel zur Ulmer OB-Wahl.

    Lars Schwerdtfeger
1 / 2

Gunter Czisch oder Martin Ansbacher: Am Sonntag, 17. Dezember, entscheidet sich in der Stichwahl, wer für die nächsten acht Jahre Oberbürgermeister wird. Die Wahllokale sind, wie im ersten Wahlgang am 3. Dezember, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle, die im ersten Wahlgang nicht gewählt haben, können ihre Stimme trotzdem bei der Stichwahl abgeben. Die Stadt versendet keine seperaten Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl.

  • Wer an den Urnen wählen möchte, hat drei Möglichkeiten: Entweder wieder die Wahlbenachrichtigung mitbringen, die vor der ersten Wahl zugesandt wurde. Damit kann in jedem beliebigen Wahllokal gewählt werden.
  • Wer seine Wahlbenachrichtigung aber nicht mehr hat, kann mit dem Personalausweis, Reisepass oder Führerschein im zuständigen Wahllokal erscheinen. Welches das Richtige für die jeweilige Wohnadresse ist, lässt sich im Wahllokalfinder auf der städtischen Homepage ulm.de herausfinden.
  • Alternativ können alle, die für die Stichwahl bereits Briefwahlunterlagen erhalten haben, damit in ein Wahllokal gehen. Auch hier gilt: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein nicht vergessen.

Briefwahl online, per E-Mail oder persönlich beantragen

Nicht ganz so einfach ist es für diejenigen, die Briefwahl machen möchten. Wer für die Wahl am 3. Dezember auch gleich Briefwahl für eine Stichwahl beantragt hatte, erhält die Unterlagen per Post zugeschickt. „Sie gingen sofort in den Druck, als die Stimmzettel für die Stichwahl vorlagen“, berichtet Lea Bergmann, die Leiterin des Sachgebiets Statistik und Wahlen bei den städtischen Bürgerdiensten. Den Wahlbrief können Wählerinnen und Wähler im Gebiet der Deutschen Post kostenfrei versenden.

Wer allerdings nur fürs erste Mal Briefwahl beantragt hatte, kann entweder am 17. Dezember im Wahllokal wählen oder muss erneut Briefwahl beantragen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

  • bis Montag, 11. Dezember, 6 Uhr morgens noch online über die städtische Homepage. Erscheint dabei eine Fehlermeldung mit langer Identifikationsnummer, wurde in der Regel bereits ein Antrag gestellt.
  • bis Freitag, 15. Dezember, 18 Uhr, per E-Mail an wahlamt@ulm.de. Die Stadt empfiehlt, die Unterlagen dann selbst abzuholen, weil es mit der Post womöglich zu lang dauert.
  • bis Freitag, 15. Dezember, durch persönliches Erscheinen zu den üblichen Öffnungszeiten in den Ortsverwaltungen, den städtischen Dienstleistungszentren oder bei den Bürgerdiensten, Olgastraße 66. Dort ist an Ort und Stelle auch gleich Briefwahl möglich.

Nicht angekommene Unterlagen werden nur bis Freitag, 15. Dezember, 18 Uhr, ersetzt.

Ihr findet uns auch auf Instagram!

Alle Infos zur Stichwahl

Reaktionen aus dem Rathaus: Der Wahlabend im Liveticker

Die Ergebnisse aus den Stadtteilen:

- Wahlergebnis für Ulm-Mitte

- Wahlergebnis für die Oststadt

- Wahlergebnis für die Weststadt

- Wahlergebnis für Söflingen

- Wahlergebnis für Wiblingen

- Wahlergebnis für Böfingen