OB-Wahl in Ulm
: TV-Duell zwischen Czisch und Ansbacher und alle Infos zur Stichwahl

Die Ulmer OB-Wahl geht am 17.12. in die zweite Runde: Martin Ansbacher darf Amtsinhaber Gunter Czisch erneut herausfordern. Zuvor gibt es ein TV-Duell der Kandidaten. Was Wählerinnen und Wähler wissen müssen.
Von
Daniel Wydra,
Sven Kaufmann
Ulm
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Amtssitz des Ulmer Oberbürgermeisters ist das Rathaus in der Neuen Mitte.

Lars Schwerdtfeger

Kurz vor Weihnachten entscheidet sich, wer die OB-Wahl in Ulm gewinnt. Am Sonntag, 17. Dezember, findet die Stichwahl statt. Martin Ansbacher von der SPD darf den CDU-Politiker und Amtsinhaber Gunter Czisch ein zweites Mal herausfordern. Czisch hatte im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit deutlich verfehlt. Nach dem neuen Wahlrecht dürfen zur Stichwahl nur noch die beiden besten Kandidaten des ersten Durchgangs antreten. Lena Schwelling, Thomas Treutler und Daniel Langhans sind somit ausgeschieden.

Das TV-Duell: Die beiden Kandidaten treten gegeneinander an

Bevor die Wählerinnen und Wähler am 17. Dezember in der Stichwahl final entscheiden, wer künftig als Oberbürgermeister von Ulm über die Geschicke der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger bestimmen wird, treten die beiden Kontrahenten Gunter Czisch und Martin Ansbacher im direkten Vergleich in einer Debatte gegeneinander an: Welcher Kandidat hat in unserem TV-Duell die besseren Argumente und Ideen, wer steht wofür? Das erfahren Sie am Freitag, 15. Dezember, hier auf swp.de.

Alle Infos zur Stichwahl: So läuft die OB-Wahl in Ulm ab

Bis es soweit ist, haben wir in diesem Artikel für Sie alle wichtigen Termine und Fristen für die Stichwahl zum Ulmer Oberbürgermeister zusammengestellt. Außerdem klären wir darüber auf, wer wahlberechtigt ist und was bei der Briefwahl beachtet werden muss.

Am Wahltag (17.12.2023) sind die Wahllokale in Ulm zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Danach steht in jedem Fall fest, ob Gunter Czisch in eine zweite Amtszeit gehen oder Martin Ansbacher ihn ablösen darf. Weil nur die beiden antreten dürfen, wird einer auf jeden Fall die absolute Mehrheit erreichen.

An mehreren Orten in der Stadt wird es Wahllokale geben, das Stadtgebiet ist in 86 Wahlbezirke unterteilt. Wahlberechtigte können auf ihrer Benachrichtigung nachsehen, in welchem Wahllokal sie wählen dürfen. Alternativ stellt die Stadt Ulm online einen Wahllokal-Finder bereit. Wichtig: Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wählerinnen und Wähler sollen die Benachrichtigung für den ersten Wahlgang erneut im Wahllokal vorzeigen.

Wer den Zettel schon entsorgt hat, muss sich trotzdem keine Sorgen machen: Man kann alternativ den Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal vorzeigen.

Briefwahl beantragen – so geht’s

Wie üblich können Bürgerinnen und Bürger auch die Briefwahl beantragen, dafür gibt es 55 Wahlbezirke. Nach Angaben der Stadt kann man den entsprechenden Wahlschein online beantragen (nur bis Montag, 11.12. um 6 Uhr möglich) – oder per E-Mail an wahlamt@ulm.de (bis Freitag, 15. Dezember). Ab Freitag, 8. Dezember, können Briefwahl-Anträge persönlich beim Einwohnermeldeamt in der Olgastraße 66 gestellt werden (Öffnungszeiten wie das Meldeamt). Dort kann man den Wahlschein im Anschluss direkt ausfüllen und einwerfen. Alles Wichtige zur Briefwahl erfahren Sie in diesem Artikel.

Ganz wichtig: Analog zur Schließung der Wahllokale müssen die Briefwahlunterlagen bis zum 17. Dezember um 18 Uhr bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66 vorliegen. Letztmals können die Unterlagen am Freitag, 15. Dezember, um 18 Uhr beantragt werden.

Wer darf an der OB-Wahl teilnehmen?

Jeder, der im Wählerverzeichnis der Stadt Ulm eingetragen ist, darf bei der OB-Wahl abstimmen und erhält in der Regel vorab eine Wahlbenachrichtigung. Doch nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner dürfen an der Wahl teilnehmen. Wahlberechtigt sind:

  • deutsche Staatsbürger und Bürger eines anderen EU-Mitgliedslands,
  • die das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ulm haben
  • sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind – dafür ist ein richterlicher Beschluss notwendig.

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