
Neues Gaststättenrecht in Ulm: Prosecco und Aperol Spritz draußen vor der Lieblingsboutique
Die Landesregierung hat die Auflagen für Gastronomen entrümpelt. Seit 1. Januar muss man den Behörden nur noch anzeigen, dass man Alkohol ausschenken will. Das gilt für alle.

Einen Aperol Spritz oder eine Halbe nach dem Einkauf? Dazu muss man nicht mehr unbedingt in ein Lokal gehen.
Sebastian Gollnow/dpa