SWP+SWP+Neues Gaststättenrecht in Ulm
: Prosecco und Aperol Spritz draußen vor der Lieblingsboutique

Die Landesregierung hat die Auflagen für Gastronomen entrümpelt. Seit 1. Januar muss man den Behörden nur noch anzeigen, dass man Alkohol ausschenken will. Das gilt für alle.
Von
Ulrike Schleicher
Ulm
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Ein übermäßiger Alkoholkonsum erhöht nicht nur das Risiko von Leberschäden, sondern begünstigt mehr als 200 weitere Krankheiten.

25.02.2019, Baden-Württemberg, Stuttgart: Touristen sitzen in einem Cafe neben ihren Getränken. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Einen Aperol Spritz oder eine Halbe nach dem Einkauf? Dazu muss man nicht mehr unbedingt in ein Lokal gehen.

Sebastian Gollnow/dpa