Vor dem Landgericht Ulm startet am Freitag, 2. Juni, der Mordprozess im Fall Illerkirchberg. Einem 27-Jährigen wird in der Anklage der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die 14-jährige Ece und ihre 13-jährige Begleiterin auf offener Straße mit einem Messer angegriffen zu haben. Ece starb an den Folgen des Angriffs, ihre Freundin wurde schwer verletzt. Der aus Eritrea stammende Mann, der in einer Asylunterkunft neben dem Tatort lebte, wurde wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Der Prozessbeginn wird zu einem großen Medienspektakel – aber auch private Zuschauerinnen und Zuschauer sind zugelassen. Wie viele Plätze gibt es? Wie setzt sich die Strafkammer zusammen? Wer wird anwesend sein? Alle Infos zum Prozess.

Wann und wo beginnt der Mord-Prozess Illerkirchberg?

Der erste Prozesstag ist für den Freitag, 2. Juni 2023, angesetzt. Beginn ist um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 126 des Landgerichts Ulm. Der Sitzungssaal wird 15 Minuten vor Sitzungsbeginn und vor der Fortsetzung der Hauptverhandlung nach der Mittagspause für Zuschauer und Medienvertreter geöffnet. Für die Presse vorgesehene Sitzplätze, die nicht eingenommen werden, werden fünf Minuten vor Sitzungsbeginn bzw. Beginn der Fortsetzung nach der Mittagspause für das allgemeine Publikum freigegeben.
Die 3. Große Strafkammer verhandelt nach dem 2. Juni weiterhin an folgenden Tagen:
  • Dienstag, 13. Juni 2023, 08:30 Uhr, (9 Zeugen / 1 Sachverständiger)
  • Dienstag, 20. Juni 2023, 08:30 Uhr, (7 Zeugen / 1 Sachverständige)
  • Dienstag, 27. Juni 2023, 08:30 Uhr,
  • Dienstag, 4. Juli 2023, 08:30 Uhr
Ein Urteil könnte es demnach also Anfang Juli geben.

Prozess Illerkirchberg: Wie viele Zuschauer sind im Gericht zugelassen?

Wie das Landgericht Ulm mitteilt, werden im Sitzungssaal 20 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert. Zusätzlich sind für Zuhörer 50 Sitzplätze vorgesehen. Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. Zuhörer haben Zutritt zum Sitzungssaal, soweit Sitzplätze im Zuhörerbereich vorhanden sind. Alle Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens der Vertreterinnen und Zuschauer vergeben. Stehplätze gibt es nicht.

Richter, Anwälte, Anklage: Wer ist im Prozess anwesend?

Die Kammer wird in der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffinnen besetzt sein. Den Vorsitz der Kammer führt Vorsitzender Richter am Landgericht Wolfgang Tresenreiter, richterliche Beisitzerinnen sind Richterin am Landgericht Julia Kühn und Richterin am Landgericht Hanna Eckert. Zu allen Terminen ist zudem ein psychiatrischer Sachverständiger geladen. Der Angeklagte wird verteidigt von Rechtsanwältin Corinna Nagel aus Geislingen an der Steige. Das 13-jährige Opfer, das die Tat überlebt hat, hat sich durch ihre Eltern dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen, ebenso die Eltern der getöteten 14-jährigen Ece. Letztere werden vertreten durch Rechtsanwalt Süleyman Pozan aus Ulm. Zumindest die Eltern von Ece werden beim Prozess allerdings nicht anwesend sein. Das teilte ihr Anwalt im Vorfeld des Prozesses mit.

Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es am Landgericht Ulm?

An den Prozesstagen wird es am Landgericht Ulm eine Einlasskontrolle geben, bei der Ausweise aller vorgezeigt werden müssen, die den Gerichtssaal betreten möchten. Außerdem werden Besucherinnen und Besucher vor dem Einlass am Gericht durchsucht – etwa nach versteckten Aufnahmegeräten oder Waffen. Aus Sicherheitsgründen wird zudem die erste Reihe im Gerichtssaal gesperrt und somit nicht für Medienvertreter oder Besucherinnen und Besucher geöffnet sein.

Anklage wegen Mordes: Welche Strafe droht dem Angeklagten?

Die Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten des Angeschuldigten als Mord und versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung. Sie wirft dem Mann Heimtücke sowie die Tötung zur Ermöglichung einer anderen Straftat vor – „niedrige Beweggründe“ wie diese sind Voraussetzung, um ein Tötungsdelikt als Mord zu werten. Der 27-jährige Eritreer räumte in seinen Vernehmungen bereits die Tötung der 14-Jährigen ein, während er sich an die 13-jährige Geschädigte nicht mehr erinnern könne. Nach der vorläufigen Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen ist beim Angeschuldigten von einer vorhandenen Schuldfähigkeit auszugehen. Im Falle einer anklagekonformen Verurteilung droht dem Mann, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, eine lebenslange Freiheitsstrafe.