Mord in Laichingen: Bundesgerichtshof hat entschieden: Mörder-Paar bleibt hinter Gittern

Die damals 27-Jährige beim Prozessauftakt im Landgericht Ulm. Während des Prozesses wurde klar: Die Frau manipulierte ihren Freund extrem, mehrere Lügen kamen ans Licht.
Volkmar KönnekeMehr als ein halbes Jahr ist es her, dass im Laichinger Mordprozess ein Urteil gefallen ist: Ein damals 24-Jähriger und eine damals 27-Jährige wurden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie ihren gemeinsamen Mitbewohner misshandelt und getötet hatten. Gegen die Entscheidung des Ulmer Landgerichts vom 6. April legte das frühere Paar Revision ein.
Diese ist nun gescheitert, wie Landgerichts-Sprecherin Hanna Eckert mitteilt. Der Bundesgerichtshof habe die Revision als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, kann also nicht mehr angefochten werden.
Schwer misshandelt und erwürgt
Im Prozess wurde die toxische Dreiecksbeziehung der Beteiligten beleuchtet: Der Mann und die Frau hatten mit ihrem späteren Opfer in einer Wohngemeinschaft in Laichingen zusammen gelebt. Der 31-Jährige war der Ex-Freund der 27-Jährigen, der 24-Jährige ihr neuer Partner. Ihn hetzte die Frau gegen den 31-Jährigen auf – „durch Lügen und Manipulationen„, wie Eckert schreibt. In einer Nacht Anfang Juni 2022 eskalierte die Situation. Der 24-Jährige misshandelte den 31-Jährigen schwer und erwürgte ihn schließlich. Seine Freundin griff nicht ein, obwohl ihr das „leicht möglich gewesen wäre“, so Eckert. Auch die 27-Jährige wurde deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt.

