Mord an Ece in Illerkirchberg: Eces Mörder muss lebenslang hinter Gitter
Im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Ulm stellte am Dienstag (04.07.2023) zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Die 14-jährige Ece starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht geht davon aus, dass der Täter eigentlich Rache am Landratsamt nehmen wollte und dort auch einen Mitarbeiter töten wollte. Die Mädchen wollte er ausschalten, da sie ihn in seinen Augen an der Umsetzung dieses Ziels hinderten. Die Wut, die er eigentlich gegenüber der Behörde empfand, entlud sich dann gegen Ece und ihre Freundin.
Statements der Staatsanwaltschaft und der Opferfamilien
Nach dem Prozess gaben die Anwälte der Nebenkläger und die Staatsanwältin ein Statement ab. Staatsanwältin Nadine Schmelzer sagte, das Gericht sei genau ihren Forderungen gefolgt. Sie ging auch auf die besondere Schwere der Schuld ein. „Im juristischen Sinne bedeutet das, dass eine Entlassung nach 15 Jahren erstmal unmöglich ist.“
Im Gerichtssaal flossen in den vergangenen Verhandlungstagen Tränen - auch die Anwälte der Opferfamilien zeigten Emotionen in ihren Plädoyers. Darauf gingen sie in ihrem Statement ein.
Alle Seiten zeigten sich zufrieden mit dem Urteil.
Großer Medienandrang vor dem Landgericht Ulm
Zur heutigen Urteilsverkündung kamen dutzende Medienvertreter nach Ulm. Auch der Zuschauerbereich ist nach Angaben unserer Reporterinnen vor Ort voll, viele wollten dabei sein, wenn das Urteil fällt. Eces Eltern sind nicht dabei, der Anwalt ihrer Familie kam kurz vor Beginn des letzten Verhandlungstags. Die Eltern der schwer verletzen 13-Jährigen sind aber wie an anderen Prozesstagen dabei.
In den vergangenen Wochen wurden vor dem Ulmer Landgericht zahlreiche Zeuginnen und Zeugen gehört: darunter Polizisten, die an der Ermittlung beteiligt waren sowie der Freund und Mitbewohner des Angeklagten. Außerdem sagten die zuständige Rechtsmedizinerin der Uniklinik Ulm und ein psychiatrischer Gutachter aus: Laut dem Sachverständigen ist der Angeklagte psychisch gesund und voll schuldfähig. Eine Unterbringung im Maßregelvollzug (z.B. psychiatrisches Krankenhaus) kommt damit nicht infrage, der Mann muss aller Voraussicht nach in ein reguläres Gefängnis.
Urteil nach Mord an Ece – Wer auf „lebenslang“ plädierte
Alle Seiten forderten in ihren Plädoyers eine lebenslange Haft für den 27-Jährigen – auch seine Verteidigerin Corinna Nagel. Staatsanwältin Nadine Schmelzer und die Vertreter der beiden Opferfamilien beantragten zusätzlich, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Unter anderem, weil nicht nur ein, sondern drei Mordmerkmale gegeben seien: neben Heimtücke auch die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen und zu verdecken. Zudem sei das junge Alter der Mädchen zu bedenken, so Schmelzer. „Sie waren 13 und 14 Jahre alt. Für Ece bedeutet das, dass sie ihr Leben gar nicht wirklich beginnen konnte.“ Eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren ist bei der besonderen Schwere der Schuld nahezu ausgeschlossen.
Kurzzeitiger Tumult vor Gerichtssaal – Zuschauer finden Urteil gerechtfertigt
Kurzzeitig war es laut vor dem Gerichtssaal. Nachdem das Urteil verkündet worden war und die Verhandlung geschlossen wurde, zeigte sich ein Zuschauer „ein bisschen aufgeregt“, so ein Justizvollzugsbeamter. Vor dem Gerichtssaal sprang der Besucher die Treppen zum Ausgang hinunter und flüchtete vor den Beamten. Das sorgte für Irritationen bei den Anwesenden vor dem Gerichtssaal.
Zuschauer Robert Heyer aus Neu-Ulm saß auf einem der Plätze hinten im Gerichtssaal. Er wollte die Verhandlung live erleben. „Der Richter hat den Tathergang eingehend erklärt. In Anbetracht dessen finde ich das Urteil gerechtfertigt“, sagt Heyer. „Das ist mit nichts zu entschuldigen.“
Ähnlich sieht es Silvia Schubert, ebenfalls aus Neu-Ulm: „Es ist richtig, dass es jetzt eine lebenslange Strafe gibt. Er hat zwei Mädchen niedergestochen.“ Der Prozess ging ihr nahe, sie habe sehr mit den anwesenden Eltern der 13-Jährigen mitgefühlt. Auch Schubert war im Gerichtssaal, da sie sich für den Prozess interessiert und live dabei sein wollte.
So liefen die vier vergangenen Prozesstage
Der Prozess erregte deutschlandweit Aufmerksamkeit und wurde von zahlreichen Journalistinnen und Journalisten begleitet. Auch Reporterinnen der SÜDWEST PRESSE waren bei allen Terminen vor Ort. Eine Übersicht:
- Tag 1: Der Prozess startet mit der Anklageverlesung.
- Tag 2: Mehrere Zeugen sagen aus, darunter der Mitbewohner des Angeklagten.
- Tag 3: Ein psychiatrischer Gutachter und die zuständige Rechtsmedizinerin stellen ihre Ergebnisse vor.
- Tag 4: Die Plädoyers werden gehalten.
Das Landgericht Ulm sorgte unter anderem mit Durchsuchungen und Einlasskontrollen für Sicherheit. Auch bei der Urteilsverkündung werden 30 Plätze für Medienvertreterinnen und Medienvertreter zur Verfügung stehen, 40 Plätze für Zuschauerinnen und Zuschauer.
Ein ausführlicher Bericht zum Tag der Urteilsverkündigung folgt in Kürze.

