Mord an Ayleen P.
: Prozess um getötete Ayleen gestartet - 30-Jähriger vor Gericht

Ab Dienstag, 13.06.2023, wird einem verurteiltem Sexualstraftäter der Prozess gemacht. Er soll die 14-jährige Ayleen P. im Sommer 2022 getötet haben.
Von
lsw
Gießen
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Eine Kerze und eine Tafel mit dem Namen Ayleen liegt am Ufer des Teufelsee im hessischen Wetteraukreis, in dem die Leiche der 14-jährigen Ayleen gefunden wurde. Am Dienstag, 13.06.2023, beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.

Frank Rumpenhorst/dpa

Nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg im vergangenen Sommer hat am Dienstagmorgen der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht Gießen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wird dem 30-Jährigen unter anderem Mord an der Schülerin vor, sowie versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Entziehung Minderjähriger und Nötigung. Bei einer Vernehmung im vergangenen Sommer hatte der Deutsche gestanden, das Mädchen getötet und ihre Leiche im Teufelsee bei Echzell im mittelhessischen Wetteraukreis versenkt zu haben. Dort war die Leiche des Mädchens nach umfassender Suche entdeckt worden. Er und Ayleen sollen sich aus dem Internet gekannt haben, die Tat soll sexuell motiviert gewesen sein.

Der Mann soll Ayleen am 21. Juli vergangenen Jahres mit seinem Auto im südbadischen Gottenheim abgeholt, sie nach Hessen in ein Waldgebiet nahe Langgöns (Landkreis Gießen) gebracht und sie dort nachts an einem Feldweg getötet haben. Zuvor soll er mit der Schülerin über Wochen in sozialen Netzwerken gechattet und ein bekanntes Online-Spiel gespielt haben. Der 30-Jährige selbst hatte die Ermittler zum mutmaßlichen Tatort geführt und ihnen auch den Ablageort weiterer Kleidungsstücke der Schülerin gezeigt.

Mord an Ayleen P.: Angeklagter bereits vorbestraft

Bereits als Jugendlicher war der Mann wegen eines versuchten Sexualdelikts verurteilt worden, er verbrachte mehrere Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus und stand bis Anfang 2022 als rückfallgefährdeter Sexualstraftäter unter Führungsaufsicht. Mit der Beendigung dieser Maßnahme wurde der Mann auch aus dem Programm der Zentralstelle zur Überwachung Rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (ZÜRS) ausgestuft, dessen Ziel es ist, die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen, wenn diese aus der Haft oder dem Maßregelvollzug entlassen werden.

Zum Prozessauftakt in Gießen soll der Deutsche nach Verlesung der Anklage Gelegenheit erhalten, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Ob er aussagen wird, ist noch nicht absehbar. Die Eltern des Mädchens sind Nebenkläger in dem Prozess, für den zunächst 15 Verhandlungstage geplant sind.