Kriminelles Ulm
: Gebrochene Knochen, verbrannte Glieder und zermarterte Hände

Rund um die Hexenverbrennungen gibt es viele schreckliche Geschichten. Diese aus dem frühen 16. Jahrhundert ist eine juristisch ganz besondere.
Von
Magdi Aboul-Kheir
Ulm
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Unzählige Frauen – und auch Männer – wurden der Zauberei beschuldigt und haben ihr Leben auf dem Scheiterhaufen gelassen. Einer Frau aus Ringingen gelang es, diesem Urteil zu entkommen – mit fatalen Folgen.

Unzählige Frauen – und auch Männer – wurden der Zauberei beschuldigt und haben ihr Leben auf dem Scheiterhaufen gelassen. Einer Frau aus Ringingen gelang es, diesem Urteil zu entkommen. Freilich mit fatalen Folgen.

Wikicommons
  • Im 16. Jahrhundert entkam Anna Spülerin einer Hexenverbrennung in Ringingen.
  • Nach der Folter forderte sie 1508 2.000 Gulden Entschädigung von 23 Bürgern.
  • Das Ulmer Gericht wies die Klage ab, der Fall ging an das Reichskammergericht.
  • Das Urteil verwies auf ein erstinstanzliches Gericht in Biberach, Akten gingen verloren.
  • Annika Stahls Buch "Kriminelles Ulm" beschreibt den Fall ausführlich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Anna Spülerin ist eine von vielen Frauen, die während des Mittelalters und der Frühen Neuzeit Opfer des Hexenwahns wird. Im Gegensatz zu den meisten ihrer Leidensgenossinnen endet ihr Leben allerdings nicht auf dem Scheiterhaufen.

Der Fall beginnt Anfang des 16. Jahrhunderts in der kleinen Ortschaft Ringingen, einem heutigen Stadtteil von Erbach im Alb-Donau-Kreis. „Im Jahr 1507 wurde Annas Mutter gemeinsam mit zwei weiteren Frauen in Blaubeuren als Hexe auf dem Scheiterhaufen verbrannt“, schildert Jurist Dr. Hans Göggelmann. Als Reaktion darauf habe Anna Spülerin schließlich 23 der Einwohner beschuldigt, ihre Mutter zu Unrecht der Hexerei bezichtigt zu haben. „Diese wiederum drehten den Spieß um und beschuldigten Anna Spülerin ihrerseits, ebenfalls eine Hexe zu sein. Sie wurde daraufhin der peinlichen Befragung unterzogen – also gefoltert“, fährt der Jurist fort, der zum Strafrecht der Reichsstadt Ulm promoviert hat.

Mit der Daumenschraube werden die Finger der Angeklagten zwischen einen Schraubstock geklemmt und der Druck stetig erhöht, bis die Knochen brechen und Blut unter den gequetschten Fingern hinausläuft. Nicht weniger schmerzhaft ist die gängige Methode des „Aufzugs“, bei dem die Arme auf den Rücken gefesselt und der Körper nach oben hochgezogen werden. Alle Foltermethoden dienen dabei einem einzigen Zweck – die Angeklagte soll gestehen. Als „Königin der Beweismittel“ untermauert es unzweideutig die Schuld der Angeklagten und somit der Rechtfertigung zur Anwendung der Todesstrafe. Doch Anna Spülerin gesteht nicht.

Eine Entschädigung für die Folter?

„Dass jemand die Folter überlebte, ohne zu gestehen, war eine absolute Ausnahme. Und diejenigen, welche die Tortur überstanden, waren körperlich verkrüppelt, verstümmelt, seelisch gebrochen und traumatisiert“, erklärt Göggelmann. Sie ist danach nicht mehr in der Lage, sich um sich selbst, um ihren Ehemann oder ihre Kinder zu kümmern – sie war praktisch zum Pflegefall geworden.

Dr. Hans Göggelmann ist Fachanwalt für Familienrecht und hat in seiner Dissertationsschrift über das Strafrecht in Ulm promoviert. Immer wieder hält der Jurist Vorträge zum Thema Hexenverfolgung, Foltermethoden und das Rechtssystem im Mittelalter.

Dr. Hans Göggelmann ist Fachanwalt für Familienrecht und hat in seiner Dissertationsschrift über das Strafrecht in Ulm promoviert. Immer wieder hält der Jurist Vorträge zum Thema Hexenverfolgung, Foltermethoden und das Rechtssystem im Mittelalter.

Annika Stahl

Bald gelangt die Gefolterte zu der Ansicht, sie müsse entsprechend ihren Bedürfnissen und ihrer Würde für die Schmerzen, Qualen, Demütigungen und Verletzungen entschädigt werden. „Anstatt jedoch die Inquisitoren oder die Folterer zu verklagen, richtete sie ihre Klage gegen die 23 Bürger von Ringingen, die sie der Hexerei beschuldigt hatten.

Folteropfer fordert 2000 Gulden Entschädigung

In einem Schreiben vom Dezember 1508 forderte sie eine Entschädigung – quasi ein Schmerzensgeld – in Höhe von 2000 Gulden“, schildert der Jurist die Forderungen der Gefolterten. Das Ulmer Gericht weist die Klage jedoch ab. Sie ficht das Ulmer Urteil vor dem Reichskammergericht an, das zu diesem Zeitpunkt in Regensburg residiert.

„Es war das erste Hexenverfahren überhaupt, das dem damaligen höchsten Zivil- und Strafgericht im Heiligen Römischen Reich zur Entscheidung vorgelegt wurde.“ Es sollten allerdings weitere zehn Jahre verstreichen, bis das Reichskammergericht in dem Fall entscheiden sollte. „Das oberste Gericht entschied aber nicht in der Sache selbst, sondern fällte ein Prozessurteil. Es verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an ein erstinstanzliches Gericht zurück.“ Allerdings nicht an das Ulmer Gericht, sondern an das in Biberach – wo sich die Spuren letztendlich verlieren.

Unklar, ob Spülerin das Urteil noch erlebte

„Der weitere Verlauf des Falls ist unbekannt, da die Akten ab diesem Zeitpunkt verloren gegangen sind.“ Somit gebe es keine Aufzeichnungen darüber, wie das Biberacher Gericht entschieden hat. „Wir kennen auch den weiteren Lebensweg der Spülerin nicht“, bedauert der Jurist.

Somit bleibt auch unbekannt, ob Anna Spülerin die Entscheidung des Reichskammergerichts oder des später mit dem Fall noch befassten Biberacher Gerichts überhaupt noch erlebt hat – oder ob sie zwischenzeitlich bereits an den Folgen der Folter verstorben war.

200 Seiten historische Kriminalfälle

Der Artikel ist ein gekürzter Auszug aus Annika Stahls Buch „Kriminelles Ulm“, das in Kooperation zwischen der SÜDWEST PRESSE und dem Bast Medien Verlag erschienen ist. Das Buch (Hardcover) kostet 24 Euro, hat 192 Seiten und ist durchgehend bebildert. Erhältlich ist es in den Geschäftsstellen und im SWP-Online-Shop sowie im Buchhandel oder direkt beim Verlag unter bestellungen@bast-medien.de (versandkostenfrei). ISBN: 978-3-946581-98-7. Ebenfalls erhältlich sind von der gleichen Autorin die „Ulmer Geheimnisse“; ISBN: 978-3-946581-96-3.