
Hafengasse in Ulm: Ins Erdgeschoss dürfen keine Wohnungen
Die Stadt Ulm will den Handel in wichtigen Straßen und Gassen schützen. In der Hafengasse sollen in den Erdgeschossen keine Läden und Lokale in Wohnraum umgewandelt werden dürfen.

Das Erdgeschoss in den Häusern der Platzgasse soll weiterhin Läden, Gastronomie und anderen öffentlichkeitswirksamen Einrichtungen vorbehalten sein.
Matthias Kessler