
Grundsteuer in Blaustein: Der eine muss mehr bezahlen, der andere weniger
Gemeinderat beschließt Hebesätze ab 1. Januar 2025. Die basieren auf den Bodenrichtwerten der Kommune, der Wert der Gebäude auf einem Grundstück spielt dagegen keine Rolle mehr.

Kommunen müssen jetzt zügig die Grundsteuerbescheide erstellen und verschicken, schließlich gelten die neuen Sätze ab 1. Januar.
Bernd Weißbrod/dpa