Forstamt bittet um besondere Vorsicht: Hohe Brandgefahr in Wald und Flur im Alb-Donau-Kreis

Flächenbrand auf der Schwäbischen Alb: Hier in Herbrechtingen war die Ursache für das Feuer zunächst unklar.
Markus Brandhuber/dpa- Hohe Brandgefahr im Alb-Donau-Kreis: Böden sind extrem trocken, Niederschlag fehlt.
- DWD-Indizes melden Stufe 4 von 5 – Gras, Laub und Äste sind leicht entzündlich.
- Landratsamt rät: keine offenen Feuer, auch an offiziellen Grillstellen besser verzichten.
- Rauchverbot im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober. Sperrungen von Grillstellen beachten.
- Parken auf trockenem Gras vermeiden, Auspuffe können Brände auslösen; Löschmittel bereithalten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen sollten Menschen auf offene Feuer in der Natur und insbesondere im Wald oder in Waldnähe verzichten. Das teilt das Landratsamt Alb-Donau-Kreis in einer Pressemitteilung mit. Die hohen Temperaturen, verbunden mit viel zu geringen Niederschlägen und kräftigem Wind, haben inzwischen dazu geführt, dass die Bodenvegetation extrem trocken ist. Gras, am Boden liegendes Laub und kleinere Äste sind momentan leicht entzündlich. Ein kleiner Funke wie etwa von einer nicht vollständig erloschenen Zigarettenkippe kann einen Waldbrand entfachen.
Die Lage ist ernst. So weisen der Grasland-Feuerindex und der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes für den Alb-Donau-Kreis derzeit beide die Stufe 4 auf der fünfstufigen Skala aus: Es besteht demnach eine hohe Brandgefahr. Die Wahrscheinlichkeit für länger anhaltende Niederschläge ist für die nächsten 14 Tage gering. Deswegen, teilt das Landratsamt mit, wird die Gefahr für Brände eher steigen.
Sperrungen von Grillstellen beachten
Um Vegetations- und Waldbrände zu verhindern, sollten Bürgerinnen und Bürger laut Landratsamt folgende Regeln beachten:
- Das Grillen ist im Wald nur an offiziell ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Offene Feuer müssen ständig beaufsichtigt und anschließend vollständig gelöscht werden. Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten. Vorsicht ist an windigen Tagen geboten. Aktuell empfiehlt das Landratsamt, auf das Grillen an offiziellen Feuerstellen völlig zu verzichten.
- Städte und Gemeinden sowie andere Waldbesitzende können ihre Feuerstellen aufgrund der Gefahrenlage sperren. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot.
- Auch ein heißer Auspuff oder Katalysator kann einen Brand auslösen. Daher sollte man beim Parken in der Natur darauf achten, dass das Fahrzeug nicht auf trockenem Gras steht. Man sollte zudem immer so parken, dass Platz für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Rettungsfahrzeuge freibleibt.
Die untere Forstbehörde im Landratsamt Alb-Donau-Kreis kann auch zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen, wie beispielsweise sämtliche offene Feuer im Wald verbieten. Das würde auch für private Feuerstellen in Hausgärten gelten. Davon macht die untere Forstbehörde aktuell noch keinen Gebrauch. Das Landratsamt empfiehlt dennoch, auch im privaten Bereich vorsichtig mit offenem Feuer umzugehen oder besser darauf zu verzichten. Jedes Jahr gibt es etwa Heckenbrände, ausgelöst durch das Abflammen von Unkraut.

