Falsche Haltung, keine Impfung: Tauben auf Park-and-Ride-Parkplatz beschlagnahmt

Ob die Tauben für die Zucht oder den Verzehr bestimmt waren, ist unklar. Gegen den Händler, der sie unsachgemäß gehalten hatte, ermittelt die Ulmer Polizei. (Symbolfoto)
Silas Stein/dpa- Ulmer Polizei beschlagnahmt 19 Tauben auf Park-and-Ride-Platz wegen falscher Haltung und fehlender Impfungen.
- Händler aus Bulgarien verkaufte die Tauben aus einem Kleinbus, einige Tiere wurden bereits verkauft.
- Der Händler wurde mit einer Strafe von 700 Euro belegt; Unklarheit über den Verwendungszweck der Tauben.
- Polizei beschlagnahmt regelmäßig Tiere aus unsachgemäßer Haltung an Verkehrsknotenpunkten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein ungewöhnlicher Fall hat die Ulmer Polizei am frühen Sonntagmorgen (05.01.2025) beschäftigt: Verdacht auf illegalen Taubenhandel. Zeugen hatten gegen 5 Uhr bei der Polizei angerufen und mitgeteilt, dass auf dem Park-and-Ride-Parkplatz des Rasthofs Seligweiler ein Sprinter mit bulgarischem Kennzeichen stehe. In dem Fahrzeug befänden sich Tauben, die der Fahrer offenbar zum Verkauf anbiete.
Eine Streife überprüfte daraufhin das Fahrzeug und stellte tatsächlich 19 Tauben in Holzkäfigen fest. Die Beamten unterrichteten das Veterinäramt. Da die Tiere falsch gelagert und nicht ausreichend geimpft gewesen seien, wurden sie beschlagnahmt und ins Ulmer Tierheim gebracht. Der Fahrer des Fahrzeugs, ein Bulgare, der nach Mitteilung der Polizei nur Türkisch sprach, musste eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro bezahlen. Ob das Geflügel zum Verzehr bestimmt war oder ob es sich um besondere Rassetauben handelt, ist unterdessen unklar. Weder Polizei noch Tierheim oder Veterinäramt konnten dazu am Dienstag Angaben machen.
Einige Tiere wurden wohl schon verkauft
Der 25-jährige Fahrer hatte nach Mitteilung der Polizei Zertifikate für 41 Tauben dabei. Weil deutlich weniger Tiere im Transporter waren als in den Unterlagen aufgeführt, geht die Polizei davon aus, dass der Händler schon einige Tauben verkauft hatte. Wie die zuständige Amtstierärztin auf Nachfrage mitteilte, handelt es sich bei den beschlagnahmten Tieren nicht um gewöhnliche Straßentauben, sondern um eine domestizierte Art. Solche Tiere, die in der Regel gewohnt seien, in Obhut von Menschen zu leben und gefüttert zu werden, unterlägen anders als Wildtauben einer Impfpflicht. Domestizierte Tiere könne man nicht einfach freilassen, deshalb sei die Unterbringung im Tierheim angezeigt gewesen. Wie lange die Tiere dort bleiben werden und was mit ihnen geschieht, sollte sich der rechtmäßige Besitzer nicht melden, ist offen – zumal das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei, so die Amtstierärztin weiter.
Immer wieder beschlagnahmt die Polizei Tiere aus unsachgemäßer Haltung, die an Autobahnraststätten oder anderen Verkehrsknotenpunkten verkauft werden, so wurden etwa auf der A8 vergangenen Sommer einige wenige Wochen alte Hundewelpen sichergestellt.
Mit Material von dpa.
