SWP+SWP+Entnahme von Wasser
: Landratsamt Alb-Donau-Kreis verlängert Beschränkungen bis Ende September

Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt weiterhin eine Rechtsverordnung, die die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Quellen und Seen verbietet.
Von
Südwest Presse
red/juh
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Aus der Vogelperspektive: Das Naturschutzgebiet Schmiechener See beim Schelklinger Teilort Schmiechen. Seit 2012 weiden hier Wasserbüffel.

So sieht es am Schmiechener See nicht mehr aus. Wie andere Gewässer auch, ist er laut Landratsamt trockengefallen.

Marcus Wohlbold (Regierungspräsidium Tübingen)