
Entnahme von Wasser: Landratsamt Alb-Donau-Kreis verlängert Beschränkungen bis Ende September
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt weiterhin eine Rechtsverordnung, die die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Quellen und Seen verbietet.

So sieht es am Schmiechener See nicht mehr aus. Wie andere Gewässer auch, ist er laut Landratsamt trockengefallen.
Marcus Wohlbold (Regierungspräsidium Tübingen)