Silvester Regeln Ulm: Polizei überwacht das Stadtgebiet mit verstärkten Kräften

Dieses Jahr bleibt es ruhig rund um den Münsterplatz. Das Böllern auf öffentlichen Plätzen ist in diesem Jahr verboten.
Matthias KesslerWie die Stadt Ulm mitteilt, ist an Silvester und Neujahr das Feiern nur mit der Familie oder Freunden mit bis zu jeweils fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt Es wird keine Ausnahmen von den derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen geben.
Silvester in Ulm: Böllerverbot und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
In diesem Jahr ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern deutschlandweit verboten. Dasselbe gilt auch für das „Böllern“ auf öffentlichen Plätzen. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass Feuerwerkskörper und Böller, die noch vom letzten Jahr übrig sind, nicht auf dem eigenen Grundstück zu zünden. Durch eine eventuell falsche Lagerung kann es zu einer erhöhten Verletzungsgefahr kommen. Weiterhin gilt auch ein generelles Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.
Regeln in Ulm: Bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen drohen Bußgelder
Dass diese Maßnahmen auch eingehalten werden, wird die Polizei an Silvester im Stadtgebiet Ulm mit verstärkten Kräften unterwegs sein, insbesondere im Bereich Münsterplatz und Umgebung. Sollten Verstöße festgestellt werden, muss mit Bußgeldern im dreistelligen Bereich gerechnet werden. Ebenfalls können Platzverweise ausgesprochen werden.
