Es ist die Nachricht, auf die viele Händler im Land während der Corona-Krise gewartet haben: Auch größere Geschäfte dürfen in Baden-Württemberg künftig wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzen.
Wöhrl-Urteil vom Verwaltungsgericht Sigmaringen war entscheidend
Ausschlaggebend für die neue Regelung war die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Sigmaringen. Dort hatte sich die Modekette Wöhrl erfolgreich gegen die Schließung ihrer Filiale in der Ulmer Hirschstraße gewehrt. Per einstweiliger Anordnung erlaubte das Gericht am Mittwoch, dass Wöhrl das Geschäft in Ulm öffnen darf – sofern die Verkaufsfläche von 7000 Quadratmeter per Absperrung auf 800 reduziert wird. Bis zu dieser Größenordnung dürfen kleinere Geschäfte bereits seit Montag wieder öffnen. Die Richter fanden in der Verordnung des Landes keinen Grund, warum das nicht auch für abgetrennte Verkaufsflächen in großen Geschäften gelten solle.
Kurz nach Bekanntwerden des Urteils erklärte Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut, dass die entsprechende Corona-Richtlinie für den Einzelhandel noch am Mittwoch geändert werden solle.
OB Czisch und IHK-Hauptgeschäftsführer begrüßen Entscheidung
Im Ulmer Handel sorgte die Entscheidung aus Stuttgart für Erleichterung. „Es wurde höchste Zeit, die bislang bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aus dem Weg zu räumen. Damit gibt es nun zumindest etwas fairere Bedingungen für unseren Handel“, sagte Max-Martin Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. Auch OB Gunter Czisch freute sich über die Nachricht: „Es ist sehr positiv, dass das Gerichtsurteil Klarheit geschaffen hat. Die neue Regelung ermöglicht es, alle Geschäfte des Einzelhandels gleich zu behandeln – nicht nur in Ulm, sondern in ganz Baden-Württemberg.“
Corona-Richtlinien sorgten für Diskussionen im Ulmer Handel
Die vorherige Regelung, wonach Teilöffnungen von großen Geschäften nicht gestattet waren, hatte zu Beginn der Woche für Diskussionen im Ulmer Handel gesorgt. Drogerieunternehmer Erwin Müller hatte am Montag und Dienstag das Abt-Kaufhaus sowie den Drogeriemarkt in der Hirschstraße trotz Kritik offen gelassen. Am Mittwoch machte Müller lediglich das Abt-Geschäft zu. Am Donnerstag dürften nun wieder beide Kaufhäuser geöffnet sein.
Drogeriemarkt Müller in Biberach darf komplett öffnen
Für Aufsehen sorgte am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen: Es hat dem Antrag des Drogeriemarkts in Biberach in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren stattgegeben. Demnach darf das Geschäft sein gesamtes Sortiment ohne räumliche Abtrennung verkaufen. Die Filiale in Biberach hat 2500 Quadratmeter Verkaufsfläche mit mehreren Sortimentsbereichen.