Cem Özdemir beim SWP-Forum
: Stadt Ulm erlässt Allgemeinverfügung wegen befürchteten Blockaden

Die Stadt Ulm will verhindern, dass es rund um den Auftritt von Cem Özdemir am Donnerstagabend im Stadthaus zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt. Was ist jetzt verboten?
Von
Magdi Aboul-Kheir
Ulm
Jetzt in der App anhören

Traktoren auf dem Münsterplatz? Das soll es am Donnerstag in Ulm nicht geben, wenn Cem Özdemir im Stadthaus zu Gast ist.

Magdi Aboul-Kheir, dpa

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wird am Donnerstagabend (07.03.2024) als Gast des SÜDWEST-PRESSE-Forums im Ulmer Stadthaus erwartet. Die Behörden rechnen „angesichts der derzeit politisch aufgeheizten Stimmung“ mit Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch protestierende Landwirte mit ihren Traktoren – auch wenn für den Tag keine Demonstrationen angemeldet wurden.

Daher hat die Stadt Ulm für Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die von 6 bis 24 Uhr gilt. Darin ist unter anderem festgelegt, „dass nicht blockiert werden darf, das Mitführen von Frontladern oder Häckslern nicht erlaubt ist und nichts abgeladen werden darf, was die Fahrbahnen verschmutzt“. Die Allgemeinverfügung gilt für den vom Altstadtring umgebenen Innenstadtbereich, zu dem auch der Münsterplatz gehört.

Beschränkt werden „alle nicht oder nicht rechtzeitig angezeigten Versammlungen, die einen landwirtschaftlichen Bezug oder Hintergrund erkennen lassen können, insbesondere im Zusammenhang mit der Subventionierung von Agrardiesel“.

Das ist konkret verfügt worden:

Die Not- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten und gegebenenfalls auf Anweisung der Polizeibeamten freizuräumen.

Das Mitführen von angehängten oder angebauten Fahrzeugteilen (etwa abnehmbarer Frontlader) an landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen ist bei der Teilnahme an den Versammlungen untersagt. Die Teilnahme an den Versammlungen mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (zum Beispiel Mähdrescher und Häcksler) ist nicht erlaubt.

Das Ablagern, Auskippen oder Ausgießen von Dünge-, Futter- oder Streumitteln sowie Tierexkrementen oder ähnlichen die Infrastruktur verschmutzenden Stoffen oder Gegenständen ist untersagt.

Bei der Durchführung von Einzelfahrten und Korsos von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und/oder Lastwägen ist auf allen öffentlichen Straßen und Wegen eine Mindestgeschwindigkeit von 15 Stundenkilometern einzuhalten, soweit keine verkehrsrechtlichen Anordnungen und Regelungen entgegenstehen. Anlassloses Stehenbleiben im öffentlichen Verkehrsraum ist untersagt, soweit für diese Bereiche keine Versammlung rechtzeitig angezeigt wurde.

Das Transportieren von Personen auf der Ladefläche ist verboten.

Bei einer größeren Teilnehmerzahl sind Fahrzeug-Blöcke zu 10 bis maximal 15 Fahrzeugen zu bilden, zwischen denen Abstand zu halten ist, um dem übrigen Verkehr ein Ein- oder Ausfahren an den Anschlussstellen und/oder Parkplätzen zu ermöglichen.

Mitgeführte Transparente und andere Gegenstände (etwa Fahnen) müssen sicher an den Fahrzeugen angebracht werden, damit sie sich nicht lösen können und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Sicht oder das Fahrverhalten des Fahrzeugführers darf nicht durch angebrachte Kundgebungsmittel beeinträchtigt werden.

Warum gibt es die Verfügung?

Hintergrund der Allgemeinverfügung sind die seit Januar bundesweit stattfindenden Protesten, Demonstrationen und Blockaden, die sich insbesondere gegen die teilweise Abschaffung der Steuervergünstigung für landwirtschaftlichen Dieselkraftstoff richten. „Zunehmend haben sich in den letzten Wochen auch Personen mit anderen als landwirtschaftlichen Anliegen an den Aktionen beteiligt“, heißt es in der Begründung der Verordnung. Der Umfang und Ablauf dieser Aktionen sei „damit zunehmend unkalkulierbarer geworden“.

Die Stadt verweist dabei auf die Sternfahrten von Traktoren, die im Januar auch in Ulmer Stadtgebiet den Verkehr teils stundenweise gestört haben. Außerdem kam es Anfang Februar bei einem Besuch von Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Alb-Donau-Kreis zu Blockaden durch Traktoren. Und vor allem war es beim politischen Aschermittwoch in Biberach vor der geplanten Rede von Minister Özdemir zu Ausschreitungen gekommen.

Für den Auftritt von Özdemir beim SWP-Forum am Donnerstag sind zwar keine Versammlungen angemeldet. Aber angesichts der derzeit politisch aufgeheizten Stimmung müsse eben mit Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gerechnet werden.