
Bundesteilhabegesetz im Raum Ulm: „Für die Verwaltung ist es ein Riesenakt, die Umsetzung zu vollziehen“
Das Gesetz beschäftigt das Sozialamt des Alb-Donau-Kreises nach wie vor. Ein Problem sind Abschlagszahlungen für Mehrkosten, die nicht an die einzelnen Kreise angepasst sind.

Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte, umfassende und wirksame Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.
Maurizio Gambarini/dpa