SWP+SWP+Zwangsbehandlung psychisch Kranker
: Verfassungsrichter entscheiden zwischen Sicherheit und Würde

Wie viel Zwang darf sein – und wo soll er im Zweifelsfall ausgeübt werden dürfen? Das Bundesverfassungsgericht muss klären, wie Patienten auch gegen ihren Willen behandelt werden dürfen.
Kommentar von
Hajo Zenker
Berlin
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Zwang in der Psychiatrie: Haeufig umstritten, oft gerechtfertigt: Fixierung einer Patientin (Themenfoto vom 25.07.2018). Zwangsbehandlungen sind in der Psychiatrie regelmaessig umstritten. Aerzte halten diese grundsaetzlich fuer erforderlich, Patienten empfinden die Massnahme manchmal als Gewalt. Betroffene koennen sich im Zweifel an Beschwerdestellen wenden. (Siehe epd-Bericht vom 03.04.2024)

Festgeschnallt: Das Fixieren von Patienten ist umstritten, mittlerweile aber streng geregelt.

Gudrun Petersen/epd