
Zwangsbehandlung psychisch Kranker: Verfassungsrichter entscheiden zwischen Sicherheit und Würde

Wie viel Zwang darf sein – und wo soll er im Zweifelsfall ausgeübt werden dürfen? Das Bundesverfassungsgericht muss klären, wie Patienten auch gegen ihren Willen behandelt werden dürfen.

Festgeschnallt: Das Fixieren von Patienten ist umstritten, mittlerweile aber streng geregelt.
Gudrun Petersen/epd